Seite 14 - Mustergutachten Reihenmittelhaus Berlin

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Lageanpassung
Die Lage des Grundstückes am Wendehammer und am gemeinschaftlichen Müllplatz ist schlechter als der
Durchschnitt der Grundstücke. Für diesen Lagenachteil wird ein – mangels aus dem Markt abgeleiteter Fak-
toren – frei geschätzter Abschlag vorgenommen.
Der zonale Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstü-
cken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden, für die im Wesentlichen gleiche Nut-
zungs- und Wertverhältnisse vorliegen (§ 196 BauGB). Zur Ableitung und Veröffentlichung von Boden-
richtwerten aus realisierten Kaufpreisen sind die Gutacherausschüsse verpflichtet (§ 193 Abs. 3 BauGB).
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter der Grundstücksfläche (Dimension: €/m² Grundstücksfläche).
Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks vom Vergleichsgrundstück bzw. von dem Bodenrichtwert-
grundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und
Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt –, aber auch Abweichungen des
Wertermittlungsstichtags vom Kaufzeitpunkt der Vergleichsgrundstücke bzw. vom Stichtag, zu dem der
Bodenrichtwert abgeleitet wurde, bewirken i.d.R. entsprechende Abweichungen seines Bodenwerts von
dem Vergleichskaufpreis bzw. dem Bodenrichtwert.
Teilfläche
Die Teilflächen werden gesondert berücksichtigt. Für Verkehrsflächen wird üblicherweise der in der Be-
rechnung angegebene Betrag gezahlt.