2.4.2
Öffentlich-rechtliche Situation
2.4.2.1
Bauplanungsrecht
Darstellungen im
Flächennutzungsplan:
Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5)
Bauplanungsrechtliche
Situation:
Das zu bewertende Objekt liegt im Wirkungsbereich des Bebauungsplans
Nr. XIV-113, rechtskräftig am 29.05.1972. Dieser enthält die folgenden Fest-
setzungen:
Fläche = Allgemeines Wohngebiet der Baustufe I
Es liegt eine Baukörperausweisung vor, die vorgegebenen Baugrenzen sind
einzuhalten. Die nicht überbaubaren Flächen sind gärtnerisch anzulegen und
unterliegen einer Pflanzbindung. Eine Ebene Garagenflächen auf dem Grund-
stück sind möglich. Die Gebäudehöhe der Garagen beträgt max. 46 m über
NN.
Das Siedlungsgebiet ist von einem bekannten Architekten beplant und danach
erstellt worden. Der typische Charakter soll erhalten bleiben. Es ist aber keine
generelle „Veränderungssperre“ festgeschrieben. Vorhaben, z. B. zur energeti-
schen Verbesserung, sind denkbar (bevorzugt am gesamten Reihenhaus-
Riegel, aber nicht zwingend).
Weitere Satzungen und
Baugebote:
Es liegen keine Sanierungssatzungen im Sinne der §§ 136ff., keine städtebau-
lichen Entwicklungsmaßnahmen im Sinne der §§ 165ff., keine Erhaltungssat-
zungen im Sinne der §§ 172-174 und keine städtebaulichen Gebote im Sinne
der §§ 175-179 BauGB vor.
Entwicklungszustand
(Grundstücksqualität):
baureifes Land
Quelle: Telefonische Auskunft, Herr Wassmann, Bezirksamt, 21.10.08 und 28.10.08
2.4.2.2
Erschließungsbeitragssituation
Beitrags- und Abgaben-
situation:
Auskünfte zur Erschließungsbeitragssituation wurden auftragsgemäß nicht
eingeholt. Es wird davon ausgegangen, dass keine offenen Beiträge vorhanden
sind.
Quelle: Auftraggeber