Siehe Sachwertverfahren.
Vervielfältiger
Der Vervielfältiger ist eine Rechengröße des Ertragswertverfahrens und berücksichtigt darin den Umstand,
dass Erträge einer Immobilie nicht auf einmal sondern erst langfristig erbracht werden und daher Zinsaspek-
ten und Inflation unterliegen. Der Vervielfältiger bestimmt sich anhand des angesetzten Liegenschaftszins-
satzes und der verwendeten Restnutzungsdauer und erfolgt nach der in Anlage 1 (zu § 16, Abs. 3) der
WertV festgelegten Formel.
Sonstige besondere wertbeeinflussende Umstände
Im vorliegenden Bewertungsfall sind keine besonderen wertbeeinflussenden Umstände vorhanden.