Seite 4 - Mustergutachten Reihenmittelhaus Berlin

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Leistungsabgrenzung:
Baumängel und -schäden:
Diese werden nur soweit erfasst, wie sie für die Er-
mittlung des Verkehrswertes nötig sind. Die Mängelfeststellung beschränkte sich
daher auf eine visuelle, nicht destruktive Untersuchung. Besondere Untersu-
chungen hinsichtlich nicht unmittelbar sichtbarer Mängel sowie nicht unmittel-
bar zugänglicher Bauteile sind nicht erfolgt. Die eventuell nachstehende Liste
der festgestellten, baulichen Mängel schließt daher das Vorhandensein weiterer
Mängel nicht aus. Insofern stellt dieses Gutachten kein abschließendes Gutach-
ten über bauliche Mängel und Schäden dar. Funktionsprüfungen der haustechni-
schen Anlagen wurden nicht durchgeführt.
Baubeschreibung:
Es werden nur offensichtliche und vorherrschende Merkmale
aufgezählt, soweit sie ohne Zerstörung erkennbar sind; Angaben über nicht
sichtbare Bauteile beruhen auf Angaben aus den vorliegenden Unterlagen, Hin-
weisen während des Ortstermins bzw. Annahmen auf Grundlage der üblichen
Ausführung im Baujahr. Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile, Anlagen,
Ausstattungen und Installationen wurde nicht geprüft; im Gutachten wird die
Funktionsfähigkeit unterstellt.
Schädlinge und Schadstoffe:
Untersuchungen auf pflanzliche und tierische
Schädlinge sowie auf gesundheitsschädigende Baumaterialien (z.B. Holzschutz-
mittel oder Formaldehyd) sowie Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzge-
setzes wurden nicht durchgeführt.
Baugrund:
Eine lageübliche Baugrundsituation ist insoweit berücksichtigt, wie
sie in die Bodenrichtwerte eingeflossen ist. Darüber hinausgehende vertiefende
Untersuchungen und Nachforschungen wurden nicht angestellt.
Bauordnungsrecht:
Die Wertermittlung wurde auf der Grundlage der tatsäch-
lich bestehenden Gebäude durchgeführt. Die Übereinstimmung der baulichen
Anlagen und Nutzungen mit dem Bauordnungsrecht und Baugenehmigungen
wird vorausgesetzt.