Das Ertragswertverfahren ist das zweite der drei Verfahren, die unsere Sachverständigen Doreen Wolf und Mirko Otto in unseren Dreiteiler zu den Wertermittlungsverfahren erklären.
Nachdem wir nun schon in Folge 49 das Sachwertverfahren erläutert haben, besprechen wir heute, wie man den Wert einer Immobilie anhand des Ertrages feststellt.
Im ersten Schritt stellen wir per Marktrecherche fest, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete anzusetzen ist. Dabei spielen neben der Lage auch beispielsweise Wohnungsgrößen und deren Attraktivität eine Rolle. Dann werden alle erzielbaren Erträge hochgerechnet. Was bleibt, nennt man Rohertrag.
Dieser Ertrag muss abschließend um die Bewirtschaftungskosten vermindert werden. Hausflure wollen gestrichen werden, Heizungen müssen getauscht werden und zumindest statistisch sind Mietausfälle ebenso zu berücksichtigen. Was dann bleibt, ist der Reinertrag.
Nun kommt der Liegenschaftszinssatz ins Spiel, der – zusammengesetzt aus vielen Faktoren wie Restnutzungsdauer, Mieterwartung und Marktlage – die zu erwartende Verzinsung des Objekts ausdrückt.
Unser Andi Karpinski jedenfalls hat beim Verständnis des Liegenschaftszinses seine liebe Not. Nicht ganz zu Unrecht, wie sich zeigen wird…
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Mirko Otto
Mirko Otto ist Diplom-Wirtschaftsingenieur und nach ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliensachverständiger. Als Gründer der Sachverständigensozietät "Otto und Kollegen" ist der Vater von drei Kindern selbst Immobilieninvestor und seit 1997 mit der Bewertung von Immobilien jeder Art bestens vertraut.