Ist Wohnen ein Grundrecht?
„Deutsche Wohnen enteignen“: Mit diesem Schlachtruf begann 2019 in Berlin eine ungewöhnliche Diskussion. Innovative Idee oder blanker Unsinn? Dahinter steht der Satz, Wohnen sei ein Grundrecht.
Markus Rosenthal von Wunderflats nimmt ihn ernst und fragt weiter: „wer macht die Ziegelsteine? Wer gießt den Beton?“ Handwerker und Hersteller wollen für ihre Arbeit bezahlt werden.
Wohnen kostet also immer Geld, und offen ist nur, wer die Rechnung übernimmt. Darüber sprechen er und Mirko Otto gut 80 Minuten lang, mit hörbarer Lust am Widerspruch.
Was eine Enteignung löst
Mirko Otto wendet ein, dass das Land die Eigentümer entschädigen müsste, und zwar mit einer Summe, die er für unbezahlbar hält. Am Mangel an Wohnungen änderte das nichts.
Er sagt es so: „Aber lösen tue ich damit kein einziges Problem, weil es gibt keine neue Wohnung, nicht eine einzige.“
Neue Wohnungen entstehen nur, wenn jemand baut, und Bauen hat seinen Preis. Eine Miete weit unter den Kosten geht nach seiner Rechnung nur auf, wenn der Staat Geld dazugibt.
Drei Gedanken aus der Folge
Kleine Vermieter. Neue Regeln setzen große Unternehmen leicht um, kleine Eigentümer kaum. Geben sie auf, kaufen nach Mirko Ottos Sorge Investoren, die streng kaufmännisch wirtschaften.
Niedrige Mieten. Vermieter, die deutlich unter der ortsüblichen Miete blieben, bekamen damals Ärger mit dem Finanzamt. Beide sehen darin einen Widerspruch zur Wohnungspolitik.
Bauland. „Boden ist nicht unendlich vermehrbar“, sagt Rosenthal. Umso wichtiger sei, dass Bezirke Bauland ausweisen und es nach dem besten Konzept vergeben statt nur an den Höchstbietenden.
Die Folge gibt den Stand und die Meinungen vom Mai 2019 wieder. Beim Volksentscheid im September 2021 stimmte eine Mehrheit für die Vergesellschaftung, umgesetzt war sie bis Herbst 2026 nicht.