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Berliner Büro- und Geschäftshaus der Nachkriegsmoderne mit langen Fensterbändern und Läden im Erdgeschoss, daneben ein Gründerzeithaus, Herbstbäume an der Straße.

Für Bestandshalter in Berlin und bundesweit

Portfoliobewertung für Fonds, Versicherer und Unternehmen

Sie brauchen zum Stichtag für jedes Objekt einen Wert, den Ihr Prüfer, Ihre Aufsicht und Ihre Anleger nachrechnen können.

Belegte Werte für Ihren Bestand

Ein Stichtag, viele Objekte.
Jeder Wert mit seiner Herleitung.

Ob Jahresabschluss, Zeitwert für die Aufsicht oder Ankauf: Sie brauchen Marktwerte für mehrere Immobilien zum selben Tag, und Ihr Abschlussprüfer will jede Zahl prüfen können.

Wir bewerten Wohn- und Geschäftshäuser, Mehrfamilienhäuser und standardisiertes Gewerbe wie Büros, Läden, Hallen und Logistikobjekte, in ganz Deutschland.

Dazu kommen Hotels mit und ohne Betreiber und Sozialimmobilien wie Pflegeheime, betreutes Wohnen oder Kitas.

Sonderimmobilien wie Kliniken oder große Einkaufszentren bewerten wir nicht.

Unser Sitz ist Berlin, unser Schwerpunkt liegt in Berlin und Brandenburg.

Sie brauchen einen Beleihungswert? Zu Banken & Beleihung →

Seit 1997

Otto & Kollegen

Mehr als 3.000

Gutachten

Über 200 Mio. Euro

bewertet 2025

EIPOS-CERT

DIN EN ISO/IEC 17024

ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →

Fragen und Erstgespräch sind kostenlos.

Anlässe

Wofür Sie uns beauftragen

Die Vorschriften kennen Sie. Deshalb steht hier nur, was Sie von uns bekommen.

Fassade eines großen Bürohauses mit vielen Fenstern im Abendlicht, davor eine leere Straße.

Bewertung im Turnus

Zeitwert für Versicherer und Pensionsfonds

Wir bewerten die Grundstücke, die in diesem Jahr an der Reihe sind, zum Stichtag Ihres Abschlusses und liefern den Marktwert je Objekt.

Jeder Bericht legt offen, wie wir zum Wert kommen, sodass Ihr Wirtschaftsprüfer und die Aufsicht ihn prüfen können.

Wohnanlage einer Berliner Genossenschaft aus den 1920er-Jahren: lange Häuserzeile mit ockerfarbenem und weißem Putz, Loggien und einem Torbogen zum begrünten Hof, davor Linden im Herbstlaub.

Bilanz nach HGB

Werthaltigkeit im Abschluss

Für Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Objektgesellschaften bewerten wir zum Bilanzstichtag.

Sie bekommen den Marktwert je Objekt, mit dem Sie eine Abschreibung belegen.

Berliner Gewerbehof aus der Zeit um 1900 mit Klinkerfassaden und großen Sprossenfenstern, heute Büros, davor ein gepflasterter Hof mit jungen Bäumen.

KAGB · Spezial-AIF

Ankauf und zweite Meinung für Fonds

Vor einem Ankauf bekommen Sie von uns einen eigenen Marktwert für Wohn- und Geschäftshäuser, und eine vorliegende Bewertung prüfen wir auf Plausibilität.

Die laufende Bewertung als externer Bewerter nach dem KAGB übernehmen wir nicht.

Villa aus der Zeit um 1910 mit hellem Putz, Mansarddach und Freitreppe in einem Park mit alten Bäumen, davor ein schmiedeeisernes Gartentor.

Grundstockvermögen · Nachfolge

Stiftungen und Family Offices

Sie wollen wissen, was Ihr Grundstockvermögen oder Ihr Familienbestand heute wert ist, etwa für die Stiftungsaufsicht, eine Nachfolge oder einen Verkauf?

Wir bewerten jedes Objekt zum selben Tag.

Was Sie davon haben

Jede Veränderung zum Vorjahr hat ihren Grund.

Bei Folgebewertungen zeigen wir auf Wunsch, was sich seit dem letzten Stichtag verändert hat. So sieht Ihr Prüfer, woher die Differenz kommt.

Schaubild Wertbrücke: Vom Wert zum letzten Stichtag führen vier Schritte zum Wert am neuen Stichtag. Mieten und Bodenwert erhöhen ihn, Zinsniveau und Zustand senken ihn. Schematisch, ohne Zahlen. Schaubild Wertbrücke: Vom Wert zum letzten Stichtag führen vier Schritte zum Wert am neuen Stichtag. Mieten und Bodenwert erhöhen ihn, Zinsniveau und Zustand senken ihn. Schematisch, ohne Zahlen.

Was Sie bekommen

Ein Bericht je Objekt und eine Übersicht für den ganzen Bestand

Blick von oben auf einen Berliner Straßenzug mit mehreren Wohn- und Geschäftshäusern aus verschiedenen Bauzeiten, Läden und Café im Erdgeschoss, Herbstbäume.

Alle Objekte zum selben Stichtag

Jedes Objekt besichtigen wir und bewerten es zu Ihrem Stichtag.

Prüfbare Berichte und eine Tabelle

Jeder Bericht legt Mieten, Flächen, Zinssätze und Abschläge offen. Dazu bekommen Sie alle Werte in einer Tabelle.

Honorar vorab

Sie kennen das Honorar je Objekt, bevor Sie uns beauftragen.

So läuft ein Stichtag

Von der Objektliste bis zum Bericht

Gezeichnete ausgedruckte Anfrage per E-Mail mit den Eckdaten als kurzer Liste, zum Teil mit Bleistift abgehakt, daneben ein Bleistift

Ihre Anfrage

Objektliste und Stichtag

Sie schicken uns die Objekte mit Lage, Nutzung und Fläche, dazu Stichtag und Abgabetermin. Wir sagen Ihnen gleich, ob der Termin zu schaffen ist.

Gezeichnete Auftragsbestätigung mit Aufstellung der Leistungen, hervorgehobenem Honorar und zwei Unterschriften

Umfang und Honorar

Honorar vorab, je Objekt

Das erste Gespräch kostet nichts. Bevor Sie uns beauftragen, kennen Sie Umfang, Termine und das Honorar je Objekt.

Gezeichneter Grundbuchauszug und Mietvertrag, übereinandergelegt, mit einem Füller neben dem Unterschriftsfeld

Datenraum

Unterlagen und Besichtigung

Mieterliste, Flächen, Mietverträge, Bewirtschaftungskosten, Grundbuch, Baulasten, Energieausweis und Instandhaltungsplanung genügen für den Anfang. Danach besichtigen wir jedes Objekt.

Gezeichnetes Deckblatt eines Gutachtens mit einem Foto des Mehrfamilienhauses, angedeutet in wenigen dünnen Linien

Ihr Bericht

Entwurf, Rückfragen, Bericht

Zum Entwurf beantworten wir die Fragen Ihres Prüfers zu den Annahmen. Danach bekommen Sie den Bericht je Objekt und die Übersicht für den Bestand.

Oliver Preikschat im Türrahmen einer Altbauwohnung

Ihr Ansprechpartner

Oliver Preikschat

Wir sehen, welche Sanierung auf Sie zukommt, und rechnen sie in den Wert ein, bevor sie Ihr Ergebnis überrascht.

Oliver Preikschat

Architekt · EIPOS-CERT-zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Seit 2002 rund 1.000 eigene Gutachten

ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →

Fragen

Was Sie vor der Beauftragung wissen wollen

Die Verfahren kennen Sie, deshalb steht hier, wie wir mit den Stellen umgehen, an denen Ihr Prüfer nachfragt.

Stand: Oktober 2026. Unsere Antworten sind allgemeine Hinweise und keine Rechts-, Steuer- oder Bilanzberatung. Darüber entscheiden Sie mit Ihrem Abschlussprüfer.

Welche Objekte bewerten Sie, und wo?

Wohn- und Geschäftshäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnungsbestände und standardisierte Gewerbeobjekte wie Büros, Läden, Hallen und Logistikobjekte, in ganz Deutschland.

Dazu kommen Hotels mit und ohne Betreiber und Sozialimmobilien wie Pflegeheime, betreutes Wohnen oder Kitas.

Sonderimmobilien wie Kliniken oder große Einkaufszentren bewerten wir nicht.

Wer bewertet, und wie unabhängig ist das Ergebnis?

Oliver Preikschat besichtigt und bewertet jedes Objekt selbst. Er ist Architekt seit 1997 und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert; das Zertifikat von EIPOS-CERT gilt für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien und läuft bis November 2030.

Das Honorar steht vor dem Auftrag fest. Fragen zu unseren Annahmen beantworten wir Ihnen und Ihrem Prüfer gern, über das Ergebnis selbst verhandeln wir nicht.

Was fragt Ihr Abschlussprüfer, und was davon steht schon im Bericht?

Prüfer setzen fast immer an denselben Stellen an: Stimmen Mieterliste und Flächen, woher kommen Marktmiete und Liegenschaftszins, und warum weicht der Wert vom Vorjahr ab. Unser Bericht nennt zu jeder dieser Annahmen die Quelle und den Grund.

Auf Wunsch zeigen wir außerdem, wie stark sich der Wert ändert, wenn Zins oder Miete sich bewegen.

Alle Werte und die wichtigsten Annahmen bekommen Sie zusätzlich als Tabelle, die Sie in Ihre eigenen Systeme übernehmen können.

Woher nehmen Sie den Liegenschaftszins, wenn sich der Markt schneller bewegt als die Daten?

Der Gutachterausschuss leitet seine Liegenschaftszinssätze aus Verkäufen der Vergangenheit ab. Dreht der Markt, wie nach der Zinswende 2022, zeigen sie den Stand von gestern und nicht den Ihres Stichtags.

Wir nehmen die veröffentlichten Sätze deshalb als Ausgangspunkt und passen sie an die Lage am Stichtag und an Ihr Objekt an, so wie es die Wertermittlungsverordnung verlangt. Die Anpassung leiten wir aus unserer eigenen Auswertung von Kaufpreisen ab, und der Bericht zeigt, wie wir dabei rechnen.

Ein Zins, der nur stabil bleibt, weil die Daten noch nicht nachgezogen haben, fällt spätestens im nächsten Jahr auf, und dann als große Abwertung auf einmal.

Sie wechseln den Bewerter, und der neue Wert weicht vom Vorjahr ab. Was sagen Sie Ihrem Prüfer?

Eine Abweichung ist kein Fehler, solange sie begründet ist. Auf Wunsch stellen wir neben unseren Wert die Annahmen des Vorgutachtens und zeigen Posten für Posten, was sich am Markt geändert hat und wo wir anders rechnen.

So sieht Ihr Prüfer, welcher Teil der Differenz aus dem Markt kommt und welcher aus dem Wechsel. Bewerten wir Ihren Bestand mehrere Jahre, bleiben wir bei unserem Rechenweg und begründen jede Änderung daran im Bericht.

Wie rechnen Sie Mietpreisbremse und Aufteilungsverbot in einen Berliner Wert ein?

Wir rechnen mit der Miete, die Sie bei der nächsten Vermietung tatsächlich verlangen dürfen, und nicht mit einer Marktmiete aus Inseraten. In Berlin liegt sie bei Wiedervermietung in der Regel höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit Ausnahmen etwa für Neubauten.

Ein Mietshaus mit mehr als fünf Wohnungen dürfen Sie in Berlin nach heutigem Stand bis Ende 2030 nur mit Genehmigung in Wohnungseigentum aufteilen. Einen Aufteilungsgewinn rechnen wir deshalb nur ein, wenn die Genehmigung vorliegt oder sicher zu erwarten ist.

In Milieuschutzgebieten brauchen auch viele Modernisierungen eine Genehmigung, und das begrenzt, wie weit Sie Mieten durch Modernisierung anheben können. Was davon Ihren Bestand betrifft, sehen wir uns für jede Adresse an.

Was kostet Sie ein schlechter Energiezustand im Wert?

Seit 2023 tragen Vermieter von Wohnungen einen Teil der CO2-Kosten, und zwar umso mehr, je schlechter das Gebäude dasteht: von nichts bis zu 95 Prozent. Bei Gewerbe ist es nach heutigem Gesetz die Hälfte.

Diesen Anteil rechnen wir als Kosten, die Sie nicht umlegen können, in den Ertrag ein. Steht eine Sanierung an, ziehen wir sie nicht pauschal ab, sondern mit dem, was sie voraussichtlich kostet und wann sie fällig wird.

Weil Oliver Preikschat Architekt ist, sieht er bei der Besichtigung, ob Dach, Fenster und Heizung zum Energieausweis passen oder ob der Ausweis das Gebäude schöner rechnet, als es ist.

Ist der Wert unseres Bestands die Summe der Einzelwerte?

Für Ihren Abschluss ja. Wir bewerten jedes Objekt für sich, so wie es einzeln verkauft würde, und rechnen weder einen Paketzuschlag noch einen Paketabschlag hinein.

Wollen Sie den Bestand als Ganzes verkaufen, zahlt ein Käufer vielleicht mehr oder weniger als die Summe. Das weisen wir dann getrennt aus, damit beide Zahlen für sich stehen.

Liegt die Immobilie in einer Objektgesellschaft, bewerten wir die Immobilie. Schulden, latente Steuern und den Wert der Anteile leitet Ihr Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater daraus ab.

Wie bewerten Sie Grundstücke, die wir im Erbbaurecht vergeben haben?

Ein Erbbaugrundstück ist selten so viel wert wie freier Boden. Wir zinsen den Bodenwert über die Restlaufzeit des Erbbaurechts ab, rechnen den Erbbauzins hinzu, den Sie bis dahin bekommen, und halten Vergleichspreise dagegen, wo es sie gibt.

Entscheidend sind Ihre Verträge: wie hoch der Zins ist und ob er sich anpassen lässt, wie lange das Recht noch läuft und was Sie am Ende für das Gebäude zahlen müssen. Ein alter Erbbauzins ohne Anpassung drückt den Wert oft deutlich.

Der Marktwert liegt unter dem Buchwert. Müssen wir abschreiben?

Nach HGB nur, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist, und fallen die Gründe später weg, müssen Sie wieder zuschreiben. Ob sie dauernd ist, entscheiden Sie mit Ihrem Prüfer, aber dafür müssen Sie wissen, woher der niedrigere Wert kommt.

Unser Bericht zeigt deshalb, welcher Teil auf Zins und Markt zurückgeht und welcher auf das Gebäude selbst, also auf Leerstand, Schäden oder auslaufende Mietverträge.

Liegt Ihr Bilanzstichtag schon zurück, bewerten wir mit den Verhältnissen dieses Tages. Was erst danach bekannt wurde, zählt nur, wenn es sich am Stichtag schon konkret abzeichnete.

Wann liegen die Werte vor?

Nach der Besichtigung ist eine gutachterliche Stellungnahme in wenigen Tagen fertig, ein Verkehrswertgutachten in etwa einer Woche. Bei mehreren Objekten planen wir die Besichtigungen so, dass alle Berichte zu Ihrem Abgabetermin vorliegen.

Nennen Sie uns Stichtag und Abgabetermin gleich bei der ersten Anfrage. Oliver Preikschat meldet sich spätestens am nächsten Werktag und sagt Ihnen ehrlich, ob der Termin zu halten ist.

Fragen kostet nichts

Stichtag in Sicht?
Oder schon fast zu lange her? Wir sind da.