Scheidung & Trennung · Berlin & Potsdam
Immobilienbewertung bei Scheidung & Trennung.
Wir sagen Ihnen, was Ihre Immobilie wert ist, damit Sie über Übernahme, Auszahlung oder Verkauf mit einer Zahl sprechen, der Sie beide trauen können.
Ein Wert, dem Sie beide trauen können.
Eine Trennung ist schwer genug, und dann kommt die Frage dazu, was aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung wird.
Vielleicht möchte einer von Ihnen bleiben, damit die Kinder ihr Zuhause behalten, während der andere das Geld für einen Neuanfang braucht.
Solange jeder mit einer eigenen Zahl rechnet, kommen Sie nicht weiter, weil keiner der Zahl des anderen traut.
Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie und zeigen, wie wir darauf kommen. Das nimmt Ihnen die Trennung nicht ab, aber einen Streitpunkt vom Tisch, oft den größten.
Der Film dazu · 5 Minuten
Die Stimme von Oliver Preikschat wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Seit 1997
gibt es Otto & Kollegen
Mehr als 3.000 Gutachten
seit Bestehen des Büros
DIN EN ISO/IEC 17024
Oliver Preikschat, EIPOS-CERT
Fragen kostet nichts.
Wenn Sie sich trennen
Diese Fragen stellen sich fast alle.
Im Haus bleiben
Sie möchten im Haus bleiben
Was bekommt der andere dafür?
Wenn die Kinder ihr Zuhause behalten sollen, übernimmt einer von Ihnen den Anteil des anderen. Was der andere dafür bekommt, hängt vom Wert des Hauses ab und davon, was noch bei der Bank offen ist.
Wir sagen Ihnen beiden, was das Haus wert ist, bevor Sie anfangen zu verhandeln.
Mit uns als neutralem Dritten am Tisch finden sich oft Lösungen, an die keiner von Ihnen allein gedacht hätte.
Gemeinsam verkaufen
Sie verkaufen gemeinsam
Wie viel können Sie verlangen?
Wenn Sie gemeinsam verkaufen, bekommt jeder den Teil, der ihm gehört, sobald Bank und Verkaufskosten bezahlt sind. Dann ziehen Sie beide an einem Strang, denn Sie wollen einen guten Preis.
Wir sagen Ihnen, was Ihre Immobilie am Markt bringt, damit Sie weder zu billig noch zu teuer ins Gespräch gehen.
Der Zugewinn
Das Haus gehört nur einem von Ihnen
Spielt der Wert trotzdem eine Rolle?
Oft ja, denn beim Zugewinn wird ausgeglichen, was Sie in der Ehe gemeinsam aufgebaut haben, auch wenn das Haus nur einem gehört.
Dafür braucht es zwei Werte: den vom Anfang, zum Beispiel vom Tag der Schenkung, und den vom Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Fachleute nennen diese Tage Stichtage.
Was bei Ihnen gilt, sagt Ihnen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.
Wenn Sie sich nicht einig sind
Sie reden kaum noch miteinander
Geht es dann überhaupt?
Dann braucht es einen Gutachter, dem Sie beide trauen. Ein Gutachten, das nur einer bestellt hat, glaubt der andere oft nicht, und dann steht Zahl gegen Zahl.
Besser ist ein gemeinsamer Auftrag, bei dem Sie beide beim Termin dabei sind, auch wenn es schwerfällt. Hilft auch das nicht, bleibt der Weg über das Gericht, und der kostet meist mehr Zeit und Geld.
Was Sie davon haben
Rechnen Sie selbst: Was ein paar Prozent ausmachen.
Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen. Tippen Sie Ihre eigenen Zahlen ein oder ziehen Sie die Regler, rechts sehen Sie sofort, was ein paar Prozent ausmachen.
Wert nach Abzug des Darlehens
350.000 €
Ihr Anteil daran
175.000 €
Auszahlung an den anderen Ehepartner
175.000 €
Auszahlung bei 0 % Abweichung
175.000 €
Darum geht es
0 €
Unterschied bei der Auszahlung, wenn der Wert um 0 % abweicht.
Wertzuwachs seit der Heirat
400.000 €
Ausgleich an den anderen Ehepartner (die Hälfte)
200.000 €
Ausgleich bei 0 % Abweichung
200.000 €
Darum geht es
0 €
Unterschied beim Ausgleich, wenn der Wert um 0 % abweicht.
Vereinfachtes Beispiel: Wir betrachten nur den Wert der Immobilie und das offene Darlehen, ohne übriges Vermögen und ohne Nebenkosten.
Vereinfachtes Beispiel: Wir unterstellen den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und betrachten nur den Wert der Immobilie, ohne übriges Vermögen und Schulden. Mit einem Ehevertrag kann es anders aussehen. Beim Vergleich wird der Wert bei der Heirat eigentlich um die Geldentwertung erhöht. Das rechnen wir hier nicht mit.
Eine Zahl für beide
Damit es mindestens eine Grundlage gibt.
Im Gutachten steht, wie der Wert entsteht, und jeder von Ihnen kann es nachlesen. Dann können Sie über das reden, was Sie wirklich entscheiden müssen.
ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →
Ein Fall aus unserer Praxis
Von der Laube zum Haus mit Schwimmbad.
Die Ausgangslage
Ein schickes Haus und eine Trennung.
Ein individuell geplanter Neubau, sehr teuer, mit Schwimmbad. Das Gericht regte ein Gutachten an, und beide waren bereit, sich ihm anzuschließen.
Was es gekostet hat
Teuer gebaut ist nicht teuer wert.
Die Küche und das Schwimmbad hatten viel Geld gekostet. In den Wert gingen sie trotzdem nicht mit ihren Baukosten ein, denn für den Wert zählt, was der Markt für ein solches Haus zahlt.
Wie es einmal war
Damals stand dort nur eine Laube.
Das Grundstück war einem der beiden geschenkt worden. Für den Zugewinn mussten wir deshalb in die Vergangenheit reisen: Wie sah es damals aus, und was hätte der Markt damals dafür gezahlt?
Das Ergebnis
Beide verstanden, wie wir darauf kamen.
Am Ende lagen zwei Werte auf dem Tisch, einer für damals und einer für heute. Danach stritten die beiden nicht mehr über den Wert. Einer blieb im Haus, der andere zog aus.
Drei Wege zu Ihrem Gutachten
Gemeinsam, allein oder über das Gericht?
Sie müssen sich nicht einig sein, um den Wert ermitteln zu lassen. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, wie Sie miteinander reden.
Sie beauftragen uns zu zweit
Ein Gutachten für Sie beide.
Sie melden sich, einzeln oder zu zweit, und wir sprechen vor dem Auftrag mit Ihnen beiden. Vorher sagen wir Ihnen, was es kostet; das Honorar teilen Sie sich meist. Mit nur einem Gutachten ist das der schnellste und günstigste Weg, und Sie erhalten es beide gleichzeitig.
Die Bewertung vorbereiten
Diese Unterlagen helfen bei der Bewertung.
Zum Anfang genügt es, wenn Sie uns erzählen, worum es geht und um welche Immobilie.
Grundbuchauszug
Grundrisse und Flächenangaben
Frühere Fotos, Pläne und Belege
Teilungserklärung und Aufteilungsplan
Unterlagen fehlen? Was wir später noch brauchen, sagen wir Ihnen. Fehlt eine verlässliche Wohnflächenberechnung, erstellt Oliver Preikschat sie als Architekt mit Laseraufmaß. Das kostet extra, erspart Ihnen aber Zeit und Ärger.
Schauen Sie in ein Mustergutachten.
Ein Einfamilienhaus in Berlin, mit Fotos, Rechenweg und Verkehrswert.
MUSTERGUTACHTEN ANSEHEN →
Ihr Ansprechpartner
„Wir stehen auf keiner Seite. Sie beide sollen am Ende wissen, woran Sie sind.“
Oliver Preikschat
Architekt · EIPOS-CERT-zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024
Vor Ihrer Entscheidung
Was Sie noch wissen möchten.
Antworten zu Kosten, Stichtagen und den Fragen, die Ihnen bei einer Trennung jetzt durch den Kopf gehen.
Wer bezahlt das Gutachten?
Wer uns beauftragt, bezahlt das Gutachten.
Beauftragen Sie uns allein, tragen Sie es. Beauftragen Sie uns gemeinsam, teilen Sie es sich meist. Wie das bei Ihnen aussieht, sagen wir Ihnen, bevor Sie uns beauftragen. Kontakt aufnehmen →
Was ist, wenn mein Partner kein Gutachten möchte?
Dann können Sie uns allein beauftragen. Sie wissen danach, woran Sie sind, auch wenn der andere das Ergebnis nicht anerkennen muss.
Muss mein Partner den Gutachter ins Haus lassen?
Erzwingen können wir den Zutritt nicht. Was wir dann bewerten können, hängt davon ab, was uns Unterlagen und der Blick von außen zeigen.
Ob Sie einen Anspruch auf Zutritt haben, besprechen Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Erfährt mein Partner, dass ich ein Gutachten beauftragt habe?
Von uns nicht, denn ohne Ihr Einverständnis erfährt niemand von Ihrem Auftrag.
Können wir gemeinsam beauftragen, auch wenn jeder einen eigenen Anwalt hat?
Ja. Viele Paare tun genau das, weil dann beide Anwälte mit einer gemeinsamen Zahl arbeiten. Was wir bewerten sollen und wie wir ins Haus kommen, besprechen wir vorher mit Ihnen beiden.
Was ist, wenn wir uns trotz Gutachten nicht einigen?
Dann wissen Sie beide trotzdem, worüber Sie streiten und worüber nicht mehr. Bleibt der Wert selbst strittig, kann das Gericht einen Sachverständigen bestellen.
Was ist, wenn einer von uns das Haus versteigern lassen will?
Jeder Miteigentümer kann beim Gericht die Teilungsversteigerung beantragen. Das Haus wird dann öffentlich versteigert, und das bringt oft weniger, als es wert ist.
Ob das für Sie infrage kommt, besprechen Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Wir sagen Ihnen vorher, was Ihr Haus wert ist, damit Sie wissen, was auf dem Spiel steht.
Brauche ich immer ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Wie umfangreich die Bewertung sein muss, hängt davon ab, wofür Sie den Wert brauchen und wer ihn prüfen soll. Das besprechen wir im Erstgespräch.
Brauchen Sie das Gutachten für ein gerichtliches Verfahren, fragen Sie vorher Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt, was verlangt wird.
Geht es um die Steuer, lesen Sie mehr unter Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt →.
Ersetzen Sie meine Anwältin, meinen Anwalt oder eine Mediation?
Nein. Wir sind Sachverständige, keine Mediatoren und keine Paarberater. Wir liefern den Wert, mit dem Ihre Anwälte, eine Mediation oder Sie selbst arbeiten können.
Auf dem Haus liegt noch ein Kredit. Ändert das den Wert?
Nein. Der Wert der Immobilie und die Restschuld sind zwei verschiedene Dinge. Wir ermitteln den Wert; wie der Kredit in Ihre Auszahlung eingeht, gehört zur Berechnung danach.
Reicht nicht die Einschätzung eines Maklers oder ein Online-Rechner?
Für einen ersten Eindruck ja. Wenn der andere den Wert anzweifelt, brauchen Sie eine Herleitung, die sich nachprüfen lässt.
Wie lange dauert es?
Wenn alle Unterlagen da sind, meist etwa eine Woche nach der Besichtigung.
Welche Stichtage gelten für Ihre Immobilie beim Zugewinnausgleich?
Für das Endvermögen zählt grundsätzlich der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Bei geschenktem Vermögen zählt der Tag des Erwerbs.
Welche Tage und Ansprüche bei Ihnen gelten, sagt Ihnen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt. Wir bewerten Ihre Immobilie zu den Tagen, die Sie mit uns vereinbaren.
Kann ich das Haus auch zu einem früheren Zeitpunkt bewerten lassen?
Ja. Den Wert Ihrer Immobilie ermitteln wir auch für einen Stichtag, der zurückliegt.
Dafür rekonstruieren wir den damaligen Zustand und nehmen die Marktdaten von damals. Welche Belege Sie dafür brauchen, sagen wir Ihnen im Gespräch.
Ist der halbe Hauswert automatisch die Auszahlung?
Nein. Der Wert des Hauses allein bestimmt noch keine Auszahlung. Eigentumsanteile, das Darlehen und Ihre Vereinbarung gehören dazu.
Wir liefern den Wert. Die Rechnung danach machen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.
Geht es um Anteile aus einem Nachlass, lesen Sie unter Erbschaft & Nachlass → weiter.
Übernimmt das Familiengericht ein privates Gutachten?
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Das Gericht entscheidet über die Beweisaufnahme und wählt einen gerichtlichen Sachverständigen selbst aus.
Überlegen Sie vor der Beauftragung, wofür Sie das private Gutachten verwenden möchten, und fragen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt, was dafür verlangt wird.
Was ist, wenn uns Unterlagen fehlen?
Schildern Sie uns, was fehlt.
Wo uns Daten fehlen, schreiben wir das ins Gutachten. Eine vollständige Bewertung können wir erst zusagen, wenn wir die Lage kennen.
Ihr Erstgespräch
Lassen Sie uns darüber reden, wie es mit Ihrer Immobilie weitergeht.
Erzählen Sie uns am besten persönlich, wie Ihre Lage aussieht. Dann erfahren Sie, wie wir vorgehen und was das ungefähr kostet. Fragen kostet nichts.
ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →
Ihre Trennung
Sie sind damit nicht allein.
Eine Trennung ist schwer genug, auch ohne Streit um die Immobilie. Wir hören Ihnen zu und erklären in Ruhe, wie der Wert zustande kommt, damit Sie über eine Zahl reden können.
ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →Zum Weiterlesen