Immobilienbewertung bei Erbschaft · Berlin & Potsdam
Was ist Ihre geerbte Immobilie wert?
Wir sagen Ihnen, was Ihre Immobilie wert ist, damit Sie mit den Miterben über Übernahme, Auszahlung oder Verkauf sprechen können.
Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt. Was jetzt?
Wenn Sie eine Immobilie erben, kommt neben dem Verlust oft viel auf einmal zusammen: behalten, verkaufen oder auszahlen? Fast alles hängt davon ab, was sie wert ist.
Wir arbeiten in Berlin, Potsdam und Brandenburg und erklären Ihnen den Wert so, dass Sie damit zu Ihren Geschwistern, zur Bank oder zum Finanzamt gehen können.
Sie möchten Ihr eigenes Erbe regeln?
Dann geht es hier zu Ihrem Teil →Der Film dazu · 7 Minuten
Die Stimme von Oliver Preikschat wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Seit 1997
Otto & Kollegen
Mehr als 3.000
Gutachten
EIPOS-CERT
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Fragen und Erstgespräch sind kostenlos.
Was Sie jetzt beschäftigt
Diese Frage stellt sich fast jeder Erbe.
Das Haus behalten
Sie möchten ins Elternhaus ziehen
Was bekommen Ihre Geschwister?
Wenn Sie ins Haus ziehen, bekommen die anderen Erben ihren Anteil in Geld. Wie viel das ist, hängt vom Wert ab. Den sagen wir Ihnen, bevor Sie mit Ihren Geschwistern reden.
Das Haus verkaufen
Sie überlegen zu verkaufen
Wie viel können Sie verlangen?
Für Sie hängen Erinnerungen am Haus, ein Käufer rechnet nüchtern. Wir ermitteln, was die Immobilie heute am Markt bringt, damit Sie einen Preis nennen, den Sie begründen können.
Das Haus vermieten
Sie denken ans Vermieten
Welche Miete ist realistisch?
Vermieten ist oft ein Mittelweg zwischen Behalten und Verkaufen. Wir ermitteln, welche Miete am Markt üblich ist und was die Immobilie vermietet wert ist.
Gemeinsam erben
Ein Beispiel
Drei Geschwister, zwei Wünsche.
Die drei erben das Elternhaus zu gleichen Teilen. Die Schwester möchte darin wohnen bleiben, ihre beiden Brüder möchten verkaufen. Jeder hat eine eigene Zahl im Kopf.
Ein Gutachten legt einen Wert auf den Tisch, den alle nachlesen können. Damit rechnen die Geschwister aus, wie viel die Schwester ihren Brüdern auszahlt, wenn sie die Immobilie übernimmt.
Steuer und Pflichtteil
Sie fragen nach Steuer oder Pflichtteil
Welcher Tag zählt für den Wert?
Für Erbschaftsteuer und Pflichtteil zählt der Wert am Todestag, nicht der von heute. Fachleute nennen ihn Stichtag, und wir ermitteln ihn auch rückwirkend. Was daraus folgt, sagen Ihnen Steuerberater oder Anwalt.
Was Sie davon haben
Rechnen Sie selbst: Was der Wert für Sie ausmacht.
Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen. Tippen Sie Ihre eigenen Zahlen ein oder ziehen Sie die Regler: Rechts sehen Sie sofort, was der Wert für Sie und die anderen Erben bedeutet.
Wert nach Abzug des Darlehens
600.000 €
Auszahlung an jeden Miterben
200.000 €
Auszahlung bei 0 % Abweichung
200.000 €
Darum geht es
0 €
Unterschied für jeden Miterben, wenn der Wert um 0 % abweicht.
Wert nach Abzug des Darlehens
600.000 €
Gesetzlicher Erbteil des Kindes
200.000 €
Pflichtteil, die Hälfte davon
100.000 €
Pflichtteil bei 0 % Abweichung
100.000 €
Darum geht es
0 €
Unterschied beim Pflichtteil für das Kind, wenn der Wert um 0 % abweicht.
Steuer mit dem Wert aus dem Bescheid
75.000 €
Steuer mit dem Wert aus dem Gutachten
45.000 €
Das könnten Sie sparen
30.000 €
Darum geht es
30.000 €
weniger Erbschaftsteuer, wenn das Finanzamt den Wert aus Ihrem Gutachten übernimmt.
Vereinfachtes Beispiel: Wir rechnen mit gleichen Erbteilen und betrachten nur den Wert der Immobilie und das offene Darlehen, ohne übriges Vermögen und ohne Nebenkosten.
Vereinfachtes Beispiel: Wir gehen davon aus, dass nur Kinder zu gleichen Teilen erben und nur diese Immobilie zum Nachlass gehört. Mit Ehepartner, Testament oder weiterem Vermögen sieht die Rechnung anders aus.
Vereinfachtes Beispiel: Wir rechnen Wert minus Freibetrag mal Steuersatz, mit gleichbleibendem Satz. Schenkungen der letzten zehn Jahre, weiteres Vermögen und Befreiungen, etwa für ein selbst bewohntes Familienheim, bleiben außen vor. Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater rechnet es genau.
Eine Zahl für alle
Alle Erben lesen dasselbe.
Im Gutachten steht, wie der Wert entsteht, und jeder von Ihnen kann es nachlesen. Dann streiten Sie nicht über Schätzungen, sondern reden darüber, was Sie vorhaben.
Im Erstgespräch erzählen Sie uns, worum es geht, und erfahren, wie wir vorgehen. Fragen kostet nichts.
ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →
Mit welchen Überraschungen müssen Sie rechnen?
Wir sehen hin, bevor wir einen Wert nennen.
Was neu ist
Was haben Ihre Eltern erneuert?
Vielleicht das Bad vor drei Jahren, das Parkett im Erdgeschoss oder die Heizkörper. Wir lassen uns zeigen, was wann gemacht wurde, und sehen es uns an. So wissen Sie, wie viel davon im Wert steckt.
Im Keller
Wie ist der Zustand wirklich?
Feuchte Stellen, alte Rohre, eine in die Jahre gekommene Heizung: Das sehen wir uns vor Ort an. Was hinter dem Putz steckt, erkennt man nicht immer, und das sagen wir Ihnen auch.
In der Küche
Was gehört tatsächlich dazu?
Eine Einbauküche kann zum Haus gehören, ob sie mitzählt, prüfen wir. Möbel und Hausrat gehören nicht zum Immobilienwert, auch nicht die schönsten.
Draußen
Was liegt vor der Tür?
Garage, Garten und Nebengebäude zählen mit, und die Lage entscheidet viel. Wir vergleichen mit dem, was in der Gegend tatsächlich gezahlt wird.
Im Grundbuch
Welche Rechte hängen am Grundstück?
Ein Wegerecht für den Nachbarn, ein Wohnrecht für die Tante: Eingetragene Rechte können den Wert mindern. Wir finden sie und rechnen sie ein, damit Sie keine böse Überraschung erleben.
Ihr nächster Schritt
So kommen Sie zu Ihrem Immobilienwert.
Das erste Gespräch
Sie erzählen uns Ihre Lage.
Welche Immobilie ist es, gehören Miterben dazu und was möchten Sie? Das genügt für den Anfang.
Kosten vorab
Sie wissen vorher, was Sie beauftragen.
Wir sagen Ihnen, wie wir vorgehen, was wir dafür brauchen und was es kostet. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.
Der Termin vor Ort
Wir schauen uns Ihre Immobilie an.
Wir gehen durch Haus oder Wohnung, sehen uns Zustand und Nutzung an und vergleichen das mit Ihren Unterlagen.
Ihr Ergebnis
Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist.
Sie bekommen die vereinbarte Bewertung, und wir erklären Ihnen, wie der Wert zustande kommt, damit Sie ihn auch Ihren Miterben erläutern können.
Hilfreiche Unterlagen
Was Sie schon zur Hand haben, hilft uns weiter.
Erzählen Sie uns zuerst, welche Immobilie Sie geerbt haben und was Sie vorhaben.
Grundbuch und Rechte
Eigentum und eingetragene RechtePläne und Flächen
Aufteilung und GrößeFotos und Rechnungen
Was erneuert wurde, auch aus früheren JahrenTeilung und Gemeinschaft
Auch das gemeinsame HausErbschein oder Testament
Erbfall und BeteiligteWas nötig ist, sagen wir Ihnen im Erstgespräch. Fehlt eine verlässliche Wohnflächenberechnung, erstellt Oliver Preikschat sie als Architekt mit Laseraufmaß. Das kostet extra, erspart Ihnen aber Zeit und Ärger.
So sieht ein Gutachten für Erben aus.
Ein fiktives Reihenmittelhaus in Berlin, bewertet für eine Erbauseinandersetzung.
MUSTERGUTACHTEN ANSEHEN →
Wenn Sie Ihr Erbe planen
Gerechtigkeit kommt nicht von allein.
Niemand denkt gern über das eigene Ableben nach, aber ohne Regelung entscheidet das Gesetz. Zwei Häuser und eine Wohnung sind nicht gleich viel wert, weder Ihren Kindern noch auf dem freien Markt. Sollen am Ende alle Immobilien unter den Hammer, nur damit sich das Geld durch drei teilen lässt? Sicher nicht.
Wissen, was da ist
Wir bewerten jede Immobilie.
Wenn Sie wissen, was Haus und Wohnungen wert sind, können Sie fair teilen, auch wenn ein Kind schon in einer davon lebt.
Zu Lebzeiten weitergeben
Schenken und wohnen bleiben.
Möchten Sie ein Haus schon jetzt weitergeben und darin wohnen bleiben? Wir bewerten auch Wohnrecht oder Nießbrauch.
Mit den Richtigen reden
Wir sind Sachverständige.
Recht und Steuern gehören zu Notar, Anwalt und Steuerberater. Haben Sie niemanden, kennen wir Steuerberater dafür.
Was Sie besitzen, ist Ihnen nicht zugefallen.
Sie haben Entscheidungen getroffen, hart gearbeitet und auf vieles verzichtet. Wir helfen, dass es gut bleibt.
Nach einem kurzen Telefonat wissen Sie mehr. Fragen kostet nichts.
ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →
Ihr Ansprechpartner
„Sie sollten den Wert Ihrer geerbten Immobilie verstehen können, auch wenn Ihre Pläne verschieden sind.“
Oliver Preikschat
Architekt · EIPOS-CERT-zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024
Vor der Beauftragung
Was Sie vor der Bewertung wissen möchten.
Hier finden Sie Antworten zu Kosten, Unterlagen und den Wertfragen rund um Ihre Erbschaft.
Was kostet die Bewertung meiner geerbten Immobilie?
Das Honorar nennen wir Ihnen, bevor Sie uns beauftragen. Es hängt von der Immobilie ab und davon, wofür Sie den Wert brauchen.
Für die Kontaktaufnahme, erste Fragen und das Erstgespräch zahlen Sie nichts. Eine beauftragte Bewertung ist eine gesonderte Leistung.
Wie hilft ein Gutachten, wenn ich in unserer Erbengemeinschaft jemanden auszahlen möchte?
Alle Beteiligten haben eine Zahl, über die Sie sprechen können, statt dass jeder seine eigene Schätzung mitbringt. Darauf lassen sich Übernahme, Auszahlung oder Verkauf besprechen.
Das Gutachten legt nicht fest, wer welchen Anteil bekommt, und eine Einigung kann es nicht garantieren. Das besprechen Sie rechtlich und gemeinsam.
Geht es Ihnen um einen Steuerbescheid, lesen Sie mehr unter Finanzamt & Steuer.
Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt →Geht es bei Ihnen um eine Trennung statt um einen Nachlass, lesen Sie mehr unter Scheidung & Trennung.
Scheidung & Trennung →
Auf welchen Tag kommt es beim Pflichtteil an?
Grundsätzlich auf den Todestag: Für die Pflichtteilsberechnung zählen Bestand und Wert des Nachlasses zum Erbfall (§ 2311 BGB).
Diesen Tag legen wir für Ihre Bewertung fest, bevor wir anfangen. Wie hoch Ihr Pflichtteil ausfällt, rechnet Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt aus.
Kann der damalige Immobilienwert noch ermittelt werden?
Ja, das geht rückwirkend und auch für den Todestag. Dazu rekonstruieren wir den damaligen Zustand und die damalige Marktsituation.
Alte Pläne, Fotos und Rechnungen helfen uns dabei. Was davon bei Ihnen noch vorliegt und wo es Grenzen gibt, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
Zählen Wohnrecht, Nießbrauch oder Vermietung mit?
Ja, Nutzung und Rechte können den Immobilienwert beeinflussen. Bitte sagen Sie uns, was dazu vereinbart oder eingetragen ist.
Was das für den Wert heißt, rechnen wir. Was Ihre Vereinbarungen rechtlich bedeuten, besprechen Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Was ist, wenn mir Unterlagen fehlen?
Melden Sie sich trotzdem. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welche Unterlagen wir wirklich brauchen und wie Sie fehlende besorgen können.
Brauche ich immer ein ausführliches Verkehrswertgutachten?
Nein. Es kommt darauf an, wofür Sie den Wert im Nachlass brauchen und wer das Ergebnis prüfen soll.
Manchmal reicht eine Begleitung oder eine andere Bewertung. Was Sie brauchen, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung.
Mehr zu Immobiliengutachten → Mehr zum Verkehrswertgutachten →
Wie lange dauert die Bewertung?
Wie lange es dauert, sagen wir Ihnen, bevor Sie uns beauftragen. Es hängt davon ab, was Sie brauchen, wann Sie es brauchen und wie schnell die Unterlagen da sind.
Ist der Immobilienwert schon die Nachlassabrechnung?
Nein. Wir ermitteln den Wert der Immobilie. Andere Vermögenswerte, Schulden, Erbquoten und Ansprüche gehören in eine eigene rechtliche Nachlassabrechnung.
Im geerbten Haus wohnt jemand mit Wohnrecht. Was heißt das für den Wert?
Das Wohnrecht kann den Immobilienwert mindern. Wir prüfen, was vereinbart und eingetragen ist und welchen Wert das Recht hat.
Zusätzlich betrachten wir, wie der Markt Ihre Immobilie mit diesem Recht aufnimmt. Der rechnerische Abzug allein bildet das nicht immer vollständig ab.
Ihr Erstgespräch
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Erzählen Sie uns am besten persönlich, wie es Ihnen und Ihrer Familie mit dem Erbe geht. Dann erfahren Sie, wie wir vorgehen und was das ungefähr kostet. Fragen kostet nichts.
ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →
Ihr Erbe
Lassen Sie sich helfen.
Ein Erbe bringt Gefühle mit, nicht nur Zahlen. Wir hören Ihnen zu und erklären in Ruhe, was die Immobilie wert ist. Wir sind gespannt auf Ihre Geschichte.
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