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DER FILM DAZU · 5 MINUTEN

Brauchen Sie ein Gutachten?

In fünf Minuten sehen Sie, wann ein Gutachten nötig ist, wie es entsteht und was es kostet.

Die Stimme von Oliver Preikschat wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

MEHR ALS GUTACHTEN

Sie brauchen nicht immer ein Gutachten.

Manchmal reicht ein Termin vor Ort oder ein genauer Blick auf einen Schaden. Wir beraten zusammen, was der beste Weg für Sie ist.

Oliver Preikschat im Polohemd bei einer Immobilienbesichtigung.

Ein Termin vor Ort

Besichtigung begleiten

„Ich möchte eine Immobilie besichtigen und hätte gerne einen Profi zur Seite.“

Wir kommen mit und gehen die Immobilie mit Ihnen durch. Ein Gutachten können Sie danach dazunehmen, müssen Sie aber nicht.

Inszenierte Szene: Begutachtung einer feuchten Kellerwand.

Ein gezielter Blick

Schaden prüfen

„Ich habe einen feuchten Keller, Risse im Putz und ein altes Dach: Was nun?“

Wir untersuchen den konkreten Mangel, etwa Feuchtigkeit im Keller oder Risse im Putz, und sagen Ihnen, was der Bauschaden für den Kaufpreis bedeutet.

Oliver Preikschat im weißen Hemd im Beratungsgespräch mit einer Eigentümerin.

Der volle Umfang

Gutachten erstellen

„Ich brauche ein richtiges Gutachten, um einen Wert zu belegen.“

Wir ermitteln den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach anerkannten Verfahren und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie er zustande kommt.

Gedrucktes Mustergutachten von Otto & Kollegen auf einem Holztisch, Titelbild mit Beispielhaus Gedrucktes Mustergutachten von Otto & Kollegen auf einem Holztisch, Titelbild mit Beispielhaus

Mustergutachten

Wie sieht ein Gutachten von uns aus? Schauen Sie selbst: Hier finden Sie Beispiele aus unserer Arbeit.

Orte und Details, die für die Bewertung keine Rolle spielen, haben wir geändert, damit alles vertraulich bleibt. Manche Beispiele sind bewusst etwas älter. An der Berechnung ändert das nichts.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Sie vorher wissen möchten.

Zwölf ehrliche Antworten zu Kosten, Dauer, Unterlagen und Ablauf. Ein Tipp vorab: Vergleichen Sie nicht nur Preise, sondern auch, wer sich Ihre Immobilie ansieht und wie schnell Sie Ihr Ergebnis haben.

Oliver Preikschat berät ein Paar zum Immobiliengutachten.

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Oliver Preikschat berät ein Paar zum Immobiliengutachten.

Vor der Beauftragung nennen wir Ihnen einen festen Preis für Ihren Fall. Er hängt von Ihrer Immobilie und vom Anlass ab: Eine Wohnung mit vollständigen Unterlagen ist ein anderer Auftrag als ein Mietshaus mit fehlenden Papieren.

Vergleichen Sie aber nicht nur den Preis, sondern auch, wer sich Ihre Immobilie ansieht. Oliver Preikschat ist Architekt, hat selbst gebaut und Häuser verwaltet. Nicht jeder Gutachter, der nur Werte ermittelt, sieht sich feuchte Wände oder eine alte Heizung genauer an. Wir tun das und sagen Ihnen, was es für Ihre Entscheidung bedeutet.

Dazu kommt die Geschwindigkeit, seit jeher ein Markenzeichen von Otto & Kollegen: Eine gutachterliche Stellungnahme haben Sie wenige Tage nach der Besichtigung, ein Verkehrswertgutachten etwa eine Woche danach. Teurer wird es dadurch nicht.

Muss das Gutachten vor dem Finanzamt bestehen, zählt auch die Zertifizierung: Oliver Preikschat ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (EIPOS, akkreditiert bei der DAkkS). Seine Gutachten erfüllen damit die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG, etwa bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Sie schildern uns Ihren Fall, wir nennen den Preis. Erst dann entscheiden Sie.

Mehr zu den Kosten →

Wie schnell habe ich mein Gutachten?

Meist halten Sie Ihr Gutachten etwa eine Woche nach der Besichtigung in der Hand, sobald alle nötigen Unterlagen da sind. Oft geht es schneller.

Bei größeren Anlagen oder schwierigen Fällen dauert es länger. Das sagen wir Ihnen vorher.

Nach Ihrer Anfrage meldet sich ein Gutachter persönlich, spätestens am nächsten Werktag, und nennt Ihnen einen realistischen Zeitplan.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?

Entscheidend ist, wofür Sie die Bewertung brauchen. Eine kompakte Ausarbeitung kann für eine erste private Entscheidung genügen.

Soll ein Dritter die Herleitung prüfen, etwa ein Gericht oder das Finanzamt, brauchen Sie ein ausführliches Verkehrswertgutachten. Der Begriff „Kurzgutachten“ ist nicht einheitlich geregelt.

Deshalb fragen wir zuerst, wofür Sie das Gutachten brauchen, und sagen Ihnen dann, wie ausführlich es sein sollte.

Zum Verkehrswertgutachten →

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Oliver Preikschat prüft mit einem Kunden Grundrisse und Immobilienunterlagen.

Wichtig sind ein Grundbuchauszug und Bauunterlagen wie Grundrisse und Schnitte. Bei vermieteten Immobilien kommen Angaben zu den Mieten hinzu, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung.

Welche weiteren Unterlagen nötig sind, hängt vom Objekt und vom Anlass ab. Sie müssen keine allgemeine Checkliste erraten: Wir sagen Ihnen, was für Ihren Fall tatsächlich gebraucht wird.

Was ist, wenn ich die Unterlagen nicht habe?

Dann sprechen Sie uns einfach an. Fehlende Unterlagen sind nichts Ungewöhnliches und kein Grund, den ersten Kontakt aufzuschieben.

Mit einer entsprechenden Vollmacht können wir benötigte Unterlagen und Auskünfte bei den zuständigen Stellen beschaffen.

Fehlt eine verlässliche Wohnflächenberechnung, erstellt Oliver Preikschat sie als Architekt mit Laseraufmaß. Das kostet extra, erspart Ihnen aber Zeit und Ärger.

Was fehlt und was es kostet, es zu besorgen, sagen wir Ihnen. Kommen Sie ruhig mit dem, was da ist.

Muss die Immobilie wirklich besichtigt werden?

Ja. Zu unseren Immobiliengutachten gehört die Besichtigung vor Ort. Zustand, Ausstattung, Zuschnitt und Lage lassen sich aus Unterlagen allein nicht vollständig beurteilen.

Oft ergeben sich erst im Objekt die Fragen, auf die es ankommt. Ein Grundriss verrät viel. Ob der Keller trocken ist und was tatsächlich aus dem Fenster zu sehen ist, verrät er nicht.

Was prüft ein Wertgutachten und was nicht?

Ein Wertgutachten prüft die Merkmale, die den Immobilienwert beeinflussen:

Lage, Grundstück, Rechte, Nutzung, Flächen, Bauart, Ausstattung, Modernisierungen, erkennbaren Zustand und die Marktdaten zum Stichtag.

Es ersetzt jedoch keine zerstörende Bauteilprüfung, Schadensdiagnose oder detaillierte Sanierungsplanung. Bewertung und technische Ursachenforschung sind zwei verschiedene Aufgaben.

Sagt mir der Makler nicht den Wert?

Oliver Preikschat prüft einen Grundriss am Schreibtisch.

Einen Preis nennt Ihnen der Makler, aber nicht unbedingt den Wert: Er schätzt, was sich am Markt erzielen lässt, also einen Preis, wie er sich aus Sicht der Vermarktung verlangen lässt.

Weil ein Makler am Verkauf verdient, kann dieser Preis höher oder niedriger ausfallen als der Wert.

Ein Gutachten leitet den Verkehrswert Ihrer Immobilie dagegen aus Daten, Merkmalen und anerkannten Verfahren her, ergebnisoffen und mit prüfbarer Rechnung.

Wenn ein Finanzamt, ein Gericht oder die Gegenseite die Zahl prüft, brauchen Sie das Gutachten.

Reicht nicht auch eine Online-Bewertung?

Nein. Für eine erste Orientierung genügt ein Online-Rechner, für einen belastbaren Nachweis des Werts Ihrer Immobilie reicht er nicht aus.

Er arbeitet mit den eingegebenen Daten und statistischen Vergleichen. Er war nicht im Keller und kennt besondere Rechte oder den tatsächlichen Zustand nicht zuverlässig.

Ein individueller Fall braucht mehr als einen Durchschnitt.

Sind Verkehrswert und Marktwert dasselbe?

Im deutschen Bewertungsrecht gibt es keinen Unterschied. § 194 Baugesetzbuch verwendet ausdrücklich „Verkehrswert (Marktwert)“ für denselben Wertbegriff.

Gemeint ist der Preis, der am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Eigenschaften der Immobilie zu erzielen wäre.

Es sind also zwei Begriffe für denselben Wert.

Wer erstellt und unterschreibt das Gutachten?

Oliver Preikschat im Gespräch

Das Gutachten erstellt und unterschreibt der Gutachter, der den Auftrag fachlich bearbeitet hat.

Bei Otto & Kollegen sprechen Sie dabei nicht mit einem anonymen Bestellportal, sondern persönlich mit einem Gutachter über Ihre Immobilie, die Unterlagen und Ihren Anlass.

Wer die Verantwortung trägt, ist im Gutachten klar benannt.

Kann ich ein Beispielgutachten sehen?

Ja. Weiter oben auf dieser Seite finden Sie Mustergutachten als PDF. Daran sehen Sie, wie ein Gutachten von uns aufgebaut ist und wie wir den Wert herleiten.

Ein Muster ersetzt nicht die Bewertung Ihrer Immobilie. Umfang und Inhalt Ihres Gutachtens richten sich nach dem Objekt und dem Anlass.

Unser Vorgehen

So arbeiten wir für Sie.

Schritt für Schritt kommen wir zum richtigen Wert, und Sie wissen immer, was als Nächstes passiert.

Illustratives Motiv: Zwei Personen am Tisch beim ersten Gespräch, vor ihnen Kaffeetassen, ein aufgeschlagenes Notizbuch, ein Schlüsselbund und eine Mappe. Heller Wohnraum mit Grundriss und geschlossener Bewertungsmappe. Illustration einer modernisierten Altbauwohnung. Stadtplan von Charlottenburg in Nahaufnahme, ein Finger zeigt auf einen Block Zwei Personen besprechen am Küchentisch ein aufgeschlagenes Verkehrswertgutachten von Otto & Kollegen.

Ihr Anlass

Wofür brauchen Sie den Wert, und zu welchem Stichtag? Davon hängt ab, wie ausführlich Ihr Gutachten wird.

Unterlagen sichten

Grundbuchauszug, Grundrisse, Flächenangaben und, falls vorhanden, Mietverträge. Was fehlt, sagen wir Ihnen früh.

Begehung vor Ort

Wir prüfen Zustand, Ausstattung und Lage am Objekt. Was Unterlagen nicht zeigen, sehen wir dort.

Verfahren und Daten

Wir wählen das Verfahren nach der Art Ihrer Immobilie und den vorhandenen Marktdaten und begründen, warum.

Gutachten

Ihr Gutachten zeigt, wie wir zum Wert kommen, mit allen Annahmen und Grenzen. So kann jeder die Zahl prüfen, der sie prüfen muss.

Eine Frage der Perspektive

So entsteht der richtige Wert.

Wussten Sie, dass es mehrere richtige Verfahren gibt, einen Immobilienwert zu ermitteln? Welches das richtige ist, hängt von Ihrer Immobilie ab.

Wir sehen uns an, was ähnliche Immobilien in Ihrer Gegend tatsächlich gekostet haben, und zwar bei echten Verkäufen, nicht in Inseraten. Unterschiede zu Ihrer Immobilie rechnen wir heraus.

Hier zählt die Miete. Wir rechnen aus, was die Immobilie auf Dauer einbringt, ziehen die laufenden Kosten ab und ermitteln, was ein Käufer für diesen Ertrag bezahlen würde.

Hier zählt die Substanz. Wir nehmen den Wert des Grundstücks und die Kosten, das Gebäude heute neu zu bauen, und ziehen ab, was Alter und Abnutzung schon gekostet haben.

Vergleichswertverfahren

Wenn es genug Verkäufe vergleichbarer Immobilien gibt. Das ist bei den meisten Eigentumswohnungen so und oft auch bei Reihenhäusern, weil davon jedes Jahr viele den Besitzer wechseln.

Ertragswertverfahren

Wenn Ihre Immobilie vermietet ist, etwa als Kapitalanlage. Bei Mietshäusern und Gewerbe entscheidet die Miete über den Wert, denn ein Käufer rechnet vor allem, was ihm die Immobilie einbringt.

Sachwertverfahren

Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen und die Baukosten zählen. So bewerten wir vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, für die es kaum vergleichbare Verkäufe gibt, etwa weil sie besonders gebaut oder ausgestattet sind.

Der nächste Schritt

Bringen wir Ihre Frage auf den Punkt.

Sagen Sie uns mit ein paar Klicks, wofür Sie das Gutachten brauchen. Sie sehen den Text Ihrer Anfrage, bevor Sie ihn abschicken. Fragen kostet nichts.

ANFRAGE VORBEREITEN →

Wofür brauchen Sie das Gutachten?

Wählen Sie, was am ehesten zutrifft.

Verkauf

Wert und Preisvorstellung

Kauf

Kaufpreis, Zustand, Wert für die Bank

Erbe oder Schenkung

Erbengemeinschaft, Pflichtteil

Trennung oder Scheidung

Zugewinn, Übernahme, Stichtag

Finanzamt und Steuern

Restnutzungsdauer, Grundsteuer, Kaufpreisaufteilung

Gericht oder Rechtsstreit

Verfahren, vorhandenes Gutachten

Ich frage beruflich an

Kanzlei, Bank, Verwaltung, Investoren

Etwas anderes

Wir finden es gemeinsam heraus

Um welche Immobilie geht es?

Eine grobe Angabe genügt.

Wohnung

Haus

Mehrfamilien­haus

Grundstück

Gewerbe oder gemischt

Mehrere Immobilien

Noch offen

Wo liegt sie?

Berlin

Potsdam oder Brandenburg

Anderswo

Gibt es etwas Besonderes? Freiwillig, mehreres ist möglich.

vermietet

bekannte Schäden

Wohnrecht oder Nießbrauch

Erbbaurecht oder Dienstbarkeit

Was möchten Sie wissen?

Kreuzen Sie an, was Sie beschäftigt. Mehreres ist möglich.

Sie fragen an für

Kanzlei und Mandanten

Steuerberatung

Bank

Hausverwaltung

Investoren und Bauträger

Betreuung oder Testamentsvollstreckung

Ob der Kaufpreis angemessen ist

Bevor Sie bieten oder unterschreiben

Einen Wert, den ich Bank oder Notar vorlegen kann

Ob mit dem Zustand etwas nicht stimmt

Feuchtigkeit, Dach, Leitungen, Risse

Einen Gutachter mit zur Besichtigung nehmen

Wir sehen hin, wo andere vorbeigehen

Was in den Unterlagen steht

Teilungserklärung, Protokolle, Grundbuch

Was meine Immobilie heute wirklich wert ist

Ob die Preisvorstellung des Maklers stimmt

Zu hoch und zu niedrig kostet Sie Geld

Eine kurze schriftliche Bewertung für meine eigene Entscheidung

Gutachterliche Stellungnahme, wenige Tage nach der Besichtigung

Ein Gutachten, das Käufer und Bank überzeugt

Verkehrswertgutachten, etwa eine Woche nach der Besichtigung

Was die Immobilie heute wert ist

Einen Wert, den alle Erben mittragen

Damit sich niemand übervorteilt fühlt

Einen niedrigeren Wert beim Finanzamt nachweisen

Erbschaft- oder Schenkungsteuer

Einen Wert für den Pflichtteil

Einen Wert für Testament oder Schenkung

Ich weiß noch nicht, was ich mit der Immobilie machen soll

Behalten, vermieten oder verkaufen

Was unsere gemeinsame Immobilie wert ist

Einen Wert, den wir beide akzeptieren können

Auch wenn einer die Immobilie übernimmt

Einen Wert zu einem Stichtag

Zum Beispiel für den Zugewinnausgleich

Ein Gutachten für Anwälte oder Gericht

Einen niedrigeren Wert für Erbschaft- oder Schenkungsteuer nachweisen

Einen niedrigeren Grundsteuerwert nachweisen

Berlin, Potsdam und Brandenburg

Die Restnutzungsdauer belegen, damit ich schneller abschreiben kann

Auch für vermietete Eigentumswohnungen

Den Kaufpreis auf Boden und Gebäude aufteilen

Mein Gutachten wurde vom Finanzamt abgelehnt

Dann springen wir ein

Ein Gutachten für ein laufendes Verfahren

Ein vorliegendes Gutachten prüfen lassen

Einen Wert für Zugewinn oder Pflichtteil

Einen Wert für Betreuung oder Nachlass

Für Betreuer und Testamentsvollstrecker

Ein Gutachten für einen konkreten Fall

Mehrere Immobilien bewerten lassen

Eine Beleihungsbewertung

Restnutzungsdauer oder Kaufpreisaufteilung für Mandanten

Was meine Immobilie wert ist

Ob ein Kaufpreis angemessen ist

Ob mit dem Zustand etwas nicht stimmt

Etwas mit dem Finanzamt

Außerdem interessiert mich

Welches Gutachten ich brauche

Gutachterliche Stellungnahme oder Verkehrswertgutachten

Was es kostet und wie lange es dauert

Das Honorar nennen wir Ihnen vorab verbindlich

Welche Unterlagen Sie von mir brauchen

Ich würde gern mit einem Profi sprechen

Das Erstgespräch kostet nichts

Gibt es einen Termin, der drängt?

Diese Angabe ist freiwillig. Dann wissen wir gleich, ob wir es zeitlich schaffen.

Kein fester Termin

Es eilt, aber ohne festes Datum

Ein Termin steht fest

Notar, Bieterfrist, Finanzamt, Gericht

Was für ein Termin?

Notartermin

Besichtigung oder Bieterfrist

Frist vom Finanzamt

Gerichtstermin

Etwas anderes

Datum des Termins

Gibt es einen Stichtag für den Wert? Freiwillig.

Bei einer Erbschaft ist das meist der Todestag.

Beim Zugewinnausgleich ist das meist der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde.

Bei der Erbschaftsteuer zum Beispiel der Todestag, bei einer Schenkung der Tag der Übertragung.

Wenn das Gericht einen Stichtag nennt, tragen Sie ihn hier ein.

Sie hören spätestens am nächsten Werktag von uns. Nach der Besichtigung dauert eine gutachterliche Stellungnahme wenige Tage, ein Verkehrswertgutachten etwa eine Woche, sobald die Unterlagen da sind.

So könnte Ihre Anfrage beginnen.

Ändern oder ergänzen Sie den Text, wie Sie möchten. Im Kontaktformular können Sie auch Unterlagen anhängen.

Ihre Angaben stehen gleich im Kontaktformular. Sie ergänzen dort nur noch Ihre Kontaktdaten.

Lieber anders?

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