Gutachten verstehen

Das Ertragswertverfahren: Wie aus der Miete ein Wert wird

Bei einem vermieteten Haus zählt, was es einbringt. So rechnet das Ertragswertverfahren aus Miete, Kosten, Zinssatz und Restnutzungsdauer einen Wert.

4 Min. Lesezeit · Januar 2026

Fassade eines fünfgeschossigen Berliner Mietshauses der Gründerzeit im Abendlicht. Einige Fenster sind erleuchtet, davor steht ein Straßenbaum mit gelbem Laub.

Der Gedanke hinter dem Verfahren

Wenn Sie ein vermietetes Haus kaufen, kaufen Sie vor allem seine künftigen Mieten. Das Ertragswertverfahren rechnet aus, was diese Erträge am Tag der Bewertung wert sind.

Die Immobilienwertermittlungsverordnung, die seit 2022 gilt, legt dafür die marktüblich erzielbaren Erträge zugrunde (§ 27 ImmoWertV).

Ein Käufer stellt sich dabei eine Reihe von Fragen, und das Verfahren beantwortet sie in derselben Reihenfolge.

Miete

Welche Miete ist am Markt üblich und erzielbar? Auf ein Jahr gerechnet ist das der Rohertrag.

Kosten

Was kostet es, das Haus zu verwalten und instand zu halten, und wie viel Miete fällt aus? Übrig bleibt der Reinertrag.

Boden

Welcher Teil des Reinertrags entfällt auf das Grundstück? Der Boden bleibt, auch wenn das Haus einmal abgenutzt ist.

Dauer

Wie viele Jahre kann das Gebäude noch wirtschaftlich genutzt werden? Das ist die Restnutzungsdauer.

Zinssatz

Mit welchem Zinssatz rechnet der Markt künftige Erträge auf heute um? Das ist der Liegenschaftszinssatz.

Der Rechenweg an einem Beispiel

Nehmen Sie ein Mietshaus mit acht Wohnungen und 600 Quadratmetern Wohnfläche. Die marktübliche Miete liegt bei 9 € je Quadratmeter, der Bodenwert bei 800.000 €.

Der Rohertrag beträgt dann 64.800 € im Jahr. Davon gehen die Bewirtschaftungskosten ab, die das Gutachten nach Modellansätzen der Verordnung rechnet (§ 32 und Anlage 3).

Verwaltung

367 € je Wohnung, zusammen 2.936 €.

Instandhaltung

14,40 € je Quadratmeter Wohnfläche, zusammen 8.640 €.

Mietausfallwagnis

2 Prozent des Rohertrags, also 1.296 €.

Es bleibt ein Reinertrag von 51.928 €. Betriebskosten, die Sie auf Ihre Mieter umlegen, kommen in dieser Rechnung nicht vor.

Vom Reinertrag wird zuerst der Anteil des Bodens abgezogen, im Beispiel 3,5 Prozent von 800.000 €, also 28.000 €. Auf das Gebäude entfallen damit 23.928 € im Jahr.

Schaubild: Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen, Beträge je Jahr. Rohertrag 64.800 Euro. Davon gehen Bewirtschaftungskosten von 12.872 Euro ab, es bleibt ein Reinertrag von 51.928 Euro. Davon geht die Verzinsung des Bodenwerts mit 28.000 Euro ab. Auf das Gebäude entfallen 23.928 Euro im Jahr. Rechenweg nach § 28 ImmoWertV. Schaubild: Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen, Beträge je Jahr. Rohertrag 64.800 Euro. Davon gehen Bewirtschaftungskosten von 12.872 Euro ab, es bleibt ein Reinertrag von 51.928 Euro. Davon geht die Verzinsung des Bodenwerts mit 28.000 Euro ab. Auf das Gebäude entfallen 23.928 Euro im Jahr. Rechenweg nach § 28 ImmoWertV.

Dieser Betrag fließt nur so lange, wie das Gebäude steht. Deshalb wird er mit einem Barwertfaktor vervielfacht, der sich aus Zinssatz und Restnutzungsdauer ergibt (§ 34 ImmoWertV).

Bei 3,5 Prozent und 40 Jahren beträgt der Faktor 21,3551. Das Gebäude ist damit rund 511.000 € wert, und mit dem Bodenwert ergibt sich ein vorläufiger Ertragswert von rund 1,31 Mio. €.

Warum der Zinssatz so stark wirkt

Der Liegenschaftszinssatz ist kein Bankzins. Die Gutachterausschüsse leiten ihn aus tatsächlichen Kaufpreisen und den dazugehörigen Reinerträgen ab (§ 21 ImmoWertV).

Er wirkt in der Rechnung doppelt, denn ein höherer Zinssatz vergrößert den Abzug für den Boden und verkleinert zugleich den Barwertfaktor.

Im Beispiel sinkt der Wert bei 4,5 statt 3,5 Prozent von 1,31 auf rund 1,09 Mio. €. Bei 2,5 Prozent steigt er auf rund 1,60 Mio. €.

Ein einziger Prozentpunkt verändert das Ergebnis also um ein Sechstel bis ein Fünftel. Deshalb lohnt der Blick darauf, woher der Zinssatz in einem Gutachten stammt.

Für Berliner Mietshäuser ab vier Einheiten veröffentlicht der Gutachterausschuss solche Zinssätze. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 hängen sie von der Miethöhe und von der Lage ab.

Schaubild: Liegenschaftszinssätze für Berliner Mietshäuser ab vier Einheiten zum Stichtag 31.12.2024 nach Miethöhe. Bei 6 Euro je Quadratmeter 2,9 Prozent in Südost, Südwest und Nord und 3,1 Prozent in City, Ost und West. Bei 8 Euro 3,2 und 3,3 Prozent. Bei 10 Euro 3,4 und 3,6 Prozent. Bei 12 Euro 3,7 und 3,9 Prozent. Quelle: Gutachterausschuss Berlin. Schaubild: Liegenschaftszinssätze für Berliner Mietshäuser ab vier Einheiten zum Stichtag 31.12.2024 nach Miethöhe. Bei 6 Euro je Quadratmeter 2,9 Prozent in Südost, Südwest und Nord und 3,1 Prozent in City, Ost und West. Bei 8 Euro 3,2 und 3,3 Prozent. Bei 10 Euro 3,4 und 3,6 Prozent. Bei 12 Euro 3,7 und 3,9 Prozent. Quelle: Gutachterausschuss Berlin.

Für Eigentumswohnungen und für Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser gelten diese Zahlen nach der Veröffentlichung ausdrücklich nicht.

Was die Restnutzungsdauer ausmacht

Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen das Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann (§ 4 ImmoWertV).

Für Wohnhäuser setzt die Verordnung als Modell eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren an. Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer, unterlassene Instandhaltung verkürzt sie.

Im Beispiel kostet eine um 20 Jahre kürzere Restnutzungsdauer rund 171.000 €. Eine um 20 Jahre längere bringt dagegen nur rund 86.000 €.

Schaubild: Dasselbe Haus mit drei Restnutzungsdauern, frei gewählte Zahlen. Noch 20 Jahre nutzbar rund 1,14 Millionen Euro, das sind 13 Prozent weniger. Noch 40 Jahre rund 1,31 Millionen Euro. Noch 60 Jahre rund 1,40 Millionen Euro, das sind 7 Prozent mehr. Zinssatz 3,5 Prozent und Bodenwert 800.000 Euro in allen drei Fällen. Schaubild: Dasselbe Haus mit drei Restnutzungsdauern, frei gewählte Zahlen. Noch 20 Jahre nutzbar rund 1,14 Millionen Euro, das sind 13 Prozent weniger. Noch 40 Jahre rund 1,31 Millionen Euro. Noch 60 Jahre rund 1,40 Millionen Euro, das sind 7 Prozent mehr. Zinssatz 3,5 Prozent und Bodenwert 800.000 Euro in allen drei Fällen.

Das liegt am Boden, der in allen drei Fällen 800.000 € wert bleibt, und daran, dass Erträge in ferner Zukunft heute wenig zählen.

Was nach der Rechnung noch kommt

Das Ergebnis heißt vorläufiger Ertragswert. Danach wird geprüft, ob eine Marktanpassung nötig ist und welche Besonderheiten Ihr Haus hat (§ 27 und § 8 ImmoWertV).

Miete

Liegt Ihre tatsächliche Miete erheblich über oder unter der marktüblichen, wird das als Zuschlag oder Abschlag berücksichtigt.

Zustand

Bauschäden und aufgeschobene Instandhaltung mindern den Wert in dem Maß, in dem der Markt sie einpreist.

Weitere Erträge

Auch Erträge aus Werbeträgern oder Mobilfunkmasten werden an dieser Stelle erfasst.

Die bekannte Faustformel mit dem Vielfachen der Jahresmiete kürzt diesen Weg ab. Im Beispiel liegt das Vielfache je nach Zinssatz und Restnutzungsdauer zwischen 16,9 und 24,7.

Fragen Sie deshalb bei jedem Wert nach Zinssatz, Restnutzungsdauer und Bodenwert, denn an diesen drei Zahlen entscheidet sich das Ergebnis.

Bodenrichtwert oder nicht?

Nach einem älteren Aufsatz des Autors, neu gefasst nach heutigem Recht.

Der nächste Schritt

Sie wollen wissen, was Ihr vermietetes Haus wert ist?

Wir ermitteln den Verkehrswert und legen Miete, Zinssatz und Rechenweg offen.