Für Kanzlei und Gericht
Immobiliengutachten für Rechtsanwälte und Gerichte
Wird um den Wert einer Immobilie gestritten, schreiben wir ein Gutachten, das Mandant, Gegenseite und Gericht verstehen. Kommen Fragen, erklären wir den Wert selbst.
Sie führen das Mandat.
Um den Wert kümmern wir uns.
Sobald Erben, Ehegatten oder Miteigentümer um eine Immobilie streiten, hängt viel an einer einzigen Zahl. Oft liegt dann schon ein Gutachten in der Akte, das niemand so recht versteht.
Wir bewerten so, dass Ihr Mandant die Zahl versteht und Gegenseite und Gericht jeden Schritt nachrechnen können. Und wenn danach Fragen kommen, stehen wir dafür ein.
Sie sind Richterin oder Richter?
Was wir für das Gericht tun →Seit 1997
Otto & Kollegen
Mehr als 3.000
Gutachten
EIPOS-CERT
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Fragen und Erstgespräch sind kostenlos.
Was Sie von uns haben
Wir halten Ihnen den Ärger mit der Zahl vom Hals.
Ein Gutachten soll Ihnen im Verfahren Arbeit abnehmen und keine neue machen. Darauf ist alles ausgerichtet, was wir tun.
Rückfragen
Fragen zum Wert landen bei uns.
Einwendungen der Gegenseite und Fragen des Gerichts beantworten wir selbst, schriftlich und, wenn das Gericht uns lädt, im Termin. Den Wert verteidigen wir, nicht Sie.
Klartext
Wir wissen, was Kanzlei und Gericht brauchen.
Stichtag, Beweisfrage, Rechte und Lasten: Wir bewerten genau das, worauf es ankommt, in Hochdeutsch statt Fachchinesisch. Im Termin muss niemand raten, wie die Zahl entstand.
Offen
Mit uns können Sie über alles reden.
Spricht die Zahl nicht für Ihren Mandanten, sagen wir Ihnen das früh und nicht erst im Gutachten. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen, die Zahl liegt bei uns.
Zügig
Wenn eine Frist läuft, wissen wir das.
Sagen Sie uns beim ersten Anruf, bis wann Sie das Ergebnis brauchen. Wir sagen Ihnen sofort, ob das zu schaffen ist, und melden uns rechtzeitig, falls es eng wird.
Anruf genügt
Melden Sie sich einfach.
Ein Anruf oder eine Mail reicht, auch wenn erst der Schriftsatz der Gegenseite auf dem Tisch liegt. Oliver Preikschat meldet sich persönlich, spätestens am nächsten Werktag.
Wofür Kanzleien uns holen
Jeder Streit um eine Immobilie hat seinen Stichtag.
Beim Pflichtteil zählt der Todestag, beim Zugewinn zählen Heirat und Zustellung des Scheidungsantrags, in der Versteigerung der Wert, den das Gericht festsetzt.
Wir bewerten auf genau diesen Tag, auch wenn er Jahre zurückliegt.
Liegt schon ein Gutachten in der Akte, lesen wir es gegen und zeigen Ihnen, an welchen Stellen es angreifbar ist.
Aus unserem Archiv
Das haben wir Berliner Kanzleien schon 2013 geschrieben.
Mit diesen Postkarten haben wir damals Kanzleien in Berlin angeschrieben. Der Ton war frech. Klicken Sie auf eine Karte, dann lesen Sie auch das Kleingedruckte.
An der Sache hat sich nichts geändert: Ein Gutachten muss jeder verstehen, der damit arbeitet, Ihr Mandant ebenso wie Gegenseite und Gericht.
Für Richterinnen und Richter
Was wir für Gerichte tun können
Oliver Preikschat ist Architekt und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung.
Gerichte haben ihn bereits als Sachverständigen bestellt, etwa am Familiengericht. Er erstellt das Gutachten selbst nach der ImmoWertV 2021 und erläutert es in der Anhörung.
Hinweise, bevor es eng wird
Fachgebiet, Frist und Kostenvorschuss prüfen wir bei Eingang und melden uns sofort, wenn etwas nicht passt.
Ortstermin mit allen Beteiligten
Wir laden beide Parteien und trennen im Gutachten, was wir selbst festgestellt und was wir aus der Akte übernommen haben.
Die Erfahrung eines ganzen Büros
Seit 1997 bewertet Otto & Kollegen Immobilien in Berlin und Potsdam, mehr als 3.000 Gutachten sind es bis heute.
Oliver Preikschat selbst schreibt seit 2002 Verkehrswertgutachten, inzwischen rund 1.000.
Wir nehmen Ihnen eine Sorge ab
Von Ihrer Anfrage bis zum Gutachten
Ihre Anfrage
Anlass und Verfahrensstand
Sie nennen uns Anlass, Verfahrensstand und Zweck. Läuft eine Frist, sagen Sie es gleich. Wir antworten spätestens am nächsten Werktag.
Vorher klar
Was es kostet, wissen Sie vorher
Das erste Gespräch kostet nichts. Umfang, Frist und Honorar stehen schriftlich fest, bevor Sie beauftragen. Beim Gerichtsauftrag bestimmt das Gericht die Frist, vergütet wird nach JVEG.
Ihre Unterlagen
Akten und Ortstermin
Sie sagen uns, welche Unterlagen zum Objekt vorliegen und wie wir in die Immobilie kommen. Bei der Besichtigung sehen wir, was in den Unterlagen nicht steht.
Das Gutachten
Gutachten und Rückfragen
Das Gutachten führt Schritt für Schritt zum Wert, sodass Sie es im Verfahren vorlegen können. Rückfragen dazu beantworten wir.
So sieht ein Gutachten für eine Zwangsversteigerung aus.
Ein fiktives Einfamilienhaus, Seite für Seite vom Ortstermin bis zum Verkehrswert, den das Gericht festsetzt.
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Für Kanzlei und Gericht
Ihr Ansprechpartner
Sagen Sie uns, worum gestritten wird und bis wann Sie Antwort brauchen. Dann wissen Sie, ob ein eigenes Gutachten nötig ist oder eine Prüfung genügt.
Oliver Preikschat
Architekt · EIPOS-CERT-zertifizierter Sachverständiger
Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Häufige Fragen
Ihre Fragen zum Gerichtsgutachten
Privatgutachten, Stichtage, Nießbrauch, Pflichtteil, Nutzungsentschädigung und Versteigerung: Hier steht, worauf es bei der Zahl ankommt und an welchen Stellen ein Gutachten angreifbar wird.
Stand: Oktober 2026. Dies ist keine Rechtsberatung, denn hier sind Sie die Experten. Wir liefern die Zahl, mit der Sie arbeiten.
Was zählt vor Gericht mehr, ein Privatgutachten oder ein Gerichtsgutachten?
Das Gutachten, das das Gericht einholt, ist Beweismittel. Ein Privatgutachten gilt als Vortrag Ihrer Partei, allerdings als qualifizierter: Widerspricht es dem Gerichtsgutachten, muss das Gericht dem Widerspruch nachgehen, so sieht es der Bundesgerichtshof.
Wirkung hat ein Privatgutachten nicht durch eine andere Zahl, sondern durch die Stellen, an denen es ansetzt, etwa eine falsche Fläche, einen Liegenschaftszins ohne Beleg oder ein übersehenes Recht im Grundbuch. Genau diese Stellen arbeiten wir heraus, mit Quelle und Rechenweg.
Brauchte Ihre Partei das Gutachten, weil ihr ohne Sachkunde kein substantiierter Vortrag möglich war, kann es zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits gehören. Die Gerichte legen das eng aus, planen Sie also nicht fest damit.
Was können Sie tun, wenn Sie das Gutachten des Gerichts für falsch halten?
Anfechten wie ein Urteil können Sie ein Gerichtsgutachten nicht. Ihre Einwendungen und Ergänzungsfragen müssen aber in angemessener Zeit beim Gericht sein, sonst kann es sie als verspätet zurückweisen.
Beantragen Sie rechtzeitig, dass der Sachverständige sein Gutachten mündlich erläutert, lädt ihn das Gericht in der Regel dazu. Hält es das Gutachten für ungenügend, kann es ein neues einholen.
Wir lesen das Gutachten gegen: Stimmen Wohnfläche und Richtwertzone, sind Liegenschaftszins und Sachwertfaktor belegt, sind Rechte in Abteilung II und Baulasten berücksichtigt, und stammen alle Daten aus der Zeit vor dem Stichtag?
Daraus formulieren wir Ergänzungsfragen, die der Sachverständige nicht übergehen kann, und auf Wunsch eine Stellungnahme oder ein eigenes Gutachten, das Sie einreichen. Kommt es zur Anhörung, bereiten wir Ihre Fragen an den Sachverständigen mit Ihnen vor.
Der Stichtag liegt Jahre zurück. Wie belastbar ist ein Wert von damals?
So belastbar wie die Unterlagen von damals. Wir rechnen mit den Kaufpreisen, Bodenrichtwerten und Marktberichten, die am Stichtag vorlagen, und lassen weg, was erst später bekannt wurde. Eine Preisentwicklung nach dem Stichtag gehört nicht in den Wert.
Ein Fehler, den wir in fremden Gutachten suchen, ist das Haus von heute zu Preisen von damals. Für das Anfangsvermögen zählt der Zustand am Tag der Heirat, ohne spätere Sanierung. Diesen Zustand belegen wir mit Bauakte, Rechnungen und Fotos und schreiben dazu, wo wir annehmen mussten.
Haben Ihre Mandanten in der DDR geheiratet und nicht widersprochen, gilt für das Anfangsvermögen der 3. Oktober 1990. Für Ost-Berlin gibt es amtliche Bodenrichtwerte erst ab Ende 1992, davor nur die Bodenleitwerte vom Juli 1990, und der Wert muss aus mehreren Quellen hergeleitet werden.
Auf der Immobilie liegt ein Nießbrauch oder Wohnrecht. Welche Werte brauchen Sie?
Fast immer mehr als einen. Im Zugewinn ist es nach dem Bundesgerichtshof kein Zugewinn, dass ein vorbehaltener Nießbrauch mit den Jahren an Wert verliert. Dafür muss das Recht an beiden Stichtagen bewertet sein oder an beiden außen vor bleiben.
Bei der Pflichtteilsergänzung zählt der niedrigere Wert aus Schenkung und Erbfall, der Wert bei der Schenkung hochgerechnet auf die Kaufkraft beim Erbfall. Den vorbehaltenen Nießbrauch ziehen die Gerichte nur ab, wenn der Wert bei der Schenkung der niedrigere ist.
Wir weisen deshalb zu jedem Stichtag den Wert der Immobilie mit und ohne Belastung aus und den Wert des Rechts selbst, gerechnet aus Miete, Alter und Lebenserwartung. Dazu kommt der Abschlag, weil eine belastete Immobilie nur einen kleinen Kreis von Käufern anspricht. Welche Zahl in Ihre Rechnung gehört, entscheiden Sie, und keine fehlt Ihnen.
Die Erben haben die Immobilie bald nach dem Erbfall verkauft. Reicht der Kaufpreis als Wert?
Meist ja. Nach ständiger Rechtsprechung richtet sich der Wert grundsätzlich nach dem Preis, der bald nach dem Erbfall tatsächlich erzielt wurde. Will der Pflichtteilsberechtigte davon abweichen, muss er zeigen, dass der Preis nicht dem Wert am Todestag entsprach.
Genau dort setzen wir an: Wie lange und wie breit wurde angeboten, wer hat gekauft, welcher Zustand und welche Rechte gingen mit, und hat sich der Markt zwischen Erbfall und Verkauf bewegt? Daraus ergibt sich, ob der Preis trägt.
Auch nach einem Verkauf kann Ihr Mandant verlangen, dass der Erbe den Wert durch ein Gutachten ermitteln lässt. Bezahlt wird es aus dem Nachlass, und der Gutachter muss unparteiisch sein. Öffentlich bestellt muss er dafür nicht sein.
Nach der Trennung wohnt ein Ehegatte allein im gemeinsamen Haus. Welche Nutzungsentschädigung ist angemessen?
Ausgangspunkt ist fast immer die Miete, die das Haus oder die Wohnung am Markt bringen würde. Was davon geschuldet ist, entscheidet das Gericht nach Billigkeit, etwa mit Blick auf die Eigentumsanteile, auf Kredite, die einer allein abträgt, und auf den Unterhalt.
Streitig ist oft schon diese Ausgangszahl, denn für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt der Berliner Mietspiegel nicht. Wir ermitteln die Marktmiete für genau dieses Objekt, auf Wunsch für jeden Zeitraum seit dem Auszug, und damit rechnen Sie weiter.
Im Mietprozess geht es um die ortsübliche Miete oder eine Modernisierung. Was können Sie beitragen?
Stützt ein Vermieter sein Erhöhungsverlangen auf ein Gutachten, muss es nicht von einem öffentlich bestellten Sachverständigen stammen. Das Gesetz nennt dieses Gutachten nur als ein Beispiel unter mehreren Begründungen; entscheidend ist, dass es die Miete mit Gründen belegt.
Auch im Streit selbst helfen wir Ihnen. Wir ermitteln die Marktmiete einer Wohnung oder Gewerbefläche, prüfen das Mietgutachten der Gegenseite und bereiten Ihre Fragen an den gerichtlichen Sachverständigen vor.
Bei der Mietpreisbremse fragen die Gerichte, ob eine umfassende Modernisierung vorliegt: Erreicht der Aufwand etwa ein Drittel eines Neubaus, und ist die Wohnung danach neubauähnlich? Oliver Preikschat ist Architekt und trennt in den Rechnungen Modernisierung von Instandhaltung, die nicht zählt.
Der Verkehrswert für die Versteigerung ist festgesetzt. Was können Sie jetzt noch tun?
Keine Zeit verlieren. Gegen die Festsetzung gibt es nur die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen, und später können Sie den Zuschlag nicht mehr mit einem falschen Wert angreifen. Im ersten Termin entscheidet dieser Wert, ob ein niedriges Gebot den Zuschlag bekommt.
Hat der Gutachter des Gerichts das Haus nicht von innen gesehen, hat er nach Außenansicht bewertet und meist einen Sicherheitsabschlag gemacht. Kann Ihr Mandant jetzt Zugang, Pläne oder Belege zum Zustand liefern, spricht das für eine neue Bewertung.
Schicken Sie uns das Gutachten sofort, dann sagen wir Ihnen noch innerhalb der Frist, ob sich die Beschwerde aus unserer Sicht lohnt. Für die Teilungsversteigerung unter Miterben oder früheren Ehegatten gilt dasselbe.
Lässt sich der Streit um den Wert ohne Prozess beilegen?
Oft ja. Am einfachsten beauftragen beide Seiten gemeinsam ein Gutachten, und Oliver Preikschat hört dann beide an. Sollen beide an die Zahl gebunden sein, vereinbaren Sie ein Schiedsgutachten, das nur fällt, wenn es offenbar unbillig ist.
Soll das Ergebnis später wie eine Beweisaufnahme vor Gericht zählen, lassen Sie den Wert schon vor einer Klage im selbständigen Beweisverfahren feststellen. Das Beweisverfahren und eine vereinbarte Begutachtung hemmen beide die Verjährung, beim Zugewinn ein wichtiger Punkt.
Läuft der Prozess schon, können Sie sich mit der Gegenseite auf eine Person als Sachverständigen einigen, und das Gericht muss dieser Einigung folgen.
Muss ein Gerichtsgutachter öffentlich bestellt sein?
Nein. Gibt es für ein Fachgebiet öffentlich bestellte Sachverständige, sollen Gerichte sie vorrangig wählen und andere nur, wenn besondere Umstände es erfordern. Einigen sich die Parteien auf eine Person, geht das vor.
Oliver Preikschat ist nicht öffentlich bestellt. Er ist Architekt und von EIPOS-CERT nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger für Immobilienbewertung zertifiziert, mit dem Zeichen der Deutschen Akkreditierungsstelle. Gerichtliche Bestellungen nimmt er an, ebenso die mündliche Anhörung.
Für Privatgutachten und für die Wertermittlung beim Pflichtteil verlangt das Gesetz keine öffentliche Bestellung. Eine Ausnahme ist die Begründung einer Mieterhöhung durch ein Gutachten.
Wann ist das Gutachten fertig, und was kostet es?
Beauftragen Sie oder Ihr Mandant uns, ist nach der Besichtigung eine gutachterliche Stellungnahme in wenigen Tagen fertig, ein Verkehrswertgutachten in etwa einer Woche. Das Honorar nennen wir Ihnen vorab als festen Betrag.
Schicken Sie uns zuerst, worum gestritten wird und bis wann Sie das Ergebnis brauchen, dazu einen Beweisbeschluss und vorhandene Gutachten. Oliver Preikschat meldet sich spätestens am nächsten Werktag und sagt Ihnen offen, ob der Termin zu halten ist.
Bestellt uns das Gericht, setzt es die Fristen. Meist erwartet es binnen 14 Tagen, dass wir den Auftrag annehmen. Für das Gutachten selbst lässt es oft viel Zeit, und so richtet sich die Dauer dann nach dem Gericht.
Vergütet wird nach dem JVEG nach Stunden. Den Vorschuss zahlt meist die Partei, die das Gutachten beantragt hat, und am Ende trägt in der Regel die unterliegende Partei die Kosten.
Ob Fachgebiet und Frist zu halten sind, prüfen wir bei Eingang sofort. Wir melden dem Gericht rechtzeitig, wenn die Kosten den Vorschuss deutlich übersteigen, und ebenso alles, was Zweifel an unserer Unparteilichkeit wecken könnte.
Fragen kostet nichts