Für Verwaltung und Beirat
Immobilienbewertung für Hausverwaltungen und WEG
Ihre Eigentümer sollen über Verkauf, Vermietung oder eine Maßnahme entscheiden und brauchen dafür einen Wert, dem sie trauen? Wir bewerten die einzelne Einheit oder die ganze Anlage.
Sie leiten die Versammlung.
Die Zahl dafür liefern wir.
Ob Dachboden verkaufen, Laden vermieten oder Fassade sanieren: Am Ende wollen die Eigentümer wissen, was es wert ist und was es kostet. Gefragt werden zuerst Sie.
Oliver Preikschat führt selbst eine Hausverwaltung, auch für Eigentümergemeinschaften, und leitet dort die Versammlungen. Er weiß, was Eigentümer fragen, und schreibt das Gutachten so, dass Sie es gut vertreten können.
Sie verwalten auch Mietshäuser?
Hier geht es zu Mietwert und Schadensgutachten →Seit 1997
Otto & Kollegen
Mehr als 3.000
Gutachten
EIPOS-CERT
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Fragen und Erstgespräch sind kostenlos.
Was Sie von uns haben
Wir kennen die Fragen Ihrer Eigentümer.
Aus eigener Verwaltung wissen wir, wie genau Eigentümer bei Zahlen nachfragen. Darauf ist jedes Gutachten ausgerichtet.
Aus eigener Verwaltung
Wir wissen, was Eigentümer wissen wollen.
Aus seiner eigenen Hausverwaltung kennt Oliver Preikschat die Fragen von Eigentümern zu Kosten, Zustand und Miete. Genau die beantwortet das Gutachten, in Zahlen, die Sie erklären können.
Unabhängig
Ein Argument, das nicht von Ihnen kommt.
Sie sagen den Eigentümern seit Jahren, dass etwas getan werden muss? Ein unabhängiges Gutachten sagt es mit Zahlen, und die Diskussion dreht sich um die Sache statt um die Verwaltung.
Verständlich
Jeder Eigentümer kann folgen.
Wir legen offen, mit welchen Daten und Annahmen wir rechnen, und schreiben so, dass es jeder ohne Fachbuch versteht. So können Sie das Ergebnis erklären, auch ohne selbst Gutachter zu sein.
In der Versammlung
Wir stellen das Gutachten selbst vor.
Auf Wunsch kommen wir in Ihre Eigentümerversammlung, erklären das Ergebnis und beantworten die Fragen der Eigentümer. Dafür fällt ein zusätzliches Honorar an, das Sie vorher kennen.
Selbst gebaut
Wir wissen, was Bauen kostet.
Als Bauträger hat Oliver Preikschat selbst gebaut. Bei Dach, Balkon oder Leitungen sehen wir, ob ein Schaden den Wert berührt und wann sich ein Schadensgutachten lohnt.
Anruf genügt
Sagen Sie uns den Termin.
Nennen Sie uns den Tag der Versammlung, und wir sagen Ihnen, ob das Gutachten bis dahin fertig sein kann. Oliver Preikschat meldet sich spätestens am nächsten Werktag.
Wofür Verwaltungen uns holen
Eine Wohnanlage, viele Wertfragen.
Mal geht es um eine einzige Wohnung, mal um den Laden im Erdgeschoss oder den Dachboden, den die Gemeinschaft verkaufen möchte. Wir bewerten jede Einheit für sich und auf Wunsch die ganze Anlage.
Mehr als ein Verkehrswert
Miete und Schaden im Blick
Neben dem Verkehrswert brauchen Verwaltungen oft eine zweite Antwort: Was bringt die Miete, und wie ernst ist der Schaden?
Mietwertgutachten
Die marktübliche Miete für Wohnung, Laden oder ganzes Mietshaus. Zur Mieterhöhung lesen Sie die Fragen unten.
Schadensgutachten
Feuchte im Keller, Risse im Putz, ein maroder Balkon: Wir sagen Ihnen, was los ist und was die Beseitigung ungefähr kostet.
Mehrere Häuser
Mehrere Objekte und ganze Bestände, alle nach einem Maßstab.
Für Ihre Eigentümer
So kommen wir gemeinsam zum Ziel.
Ihre Anfrage
Sie sagen uns, worum es geht
Erzählen Sie uns, um welche Einheit es geht und worüber die Eigentümer entscheiden sollen. Vorab sollte feststehen, wer beauftragt und auf welchem Beschluss das beruht.
Vorher klar
Was es kostet, wissen Sie vorher
Das erste Gespräch kostet nichts. Umfang, Termin und Honorar stehen schriftlich fest, bevor Sie beauftragen. Wir antworten spätestens am nächsten Werktag.
Ihre Unterlagen
Wir sehen uns alles vor Ort an
Meist brauchen wir Pläne, Grundbuchangaben, Teilungserklärung und Verwaltungsunterlagen. Was bei Ihnen nötig ist und wann wir vor Ort sind, sagen wir Ihnen.
Das Gutachten
Auch danach sind wir für Sie da
Sie bekommen das Gutachten in der Form, die Sie für die Eigentümer brauchen, und wir beantworten Ihre Rückfragen dazu.
Eine Kostprobe aus unserer Arbeit.
Ein fiktives Mietwohnhaus mit Laden in Berlin-Weißensee.
MUSTERGUTACHTEN ANSEHEN →
Für Verwaltung und Beirat
Ihr Ansprechpartner
Sagen Sie uns, worüber die Eigentümer entscheiden sollen und wann die Versammlung ist. Dann wissen Sie, was wir dafür brauchen und ob es bis dahin fertig wird.
Oliver Preikschat
Architekt · EIPOS-CERT-zertifizierter Sachverständiger
Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Seit 2002 rund 1.000 eigene Gutachten
Häufige Fragen
Ihre Fragen zum Gutachten für die WEG
Beschluss, Anfechtung, Gewährleistung, Schäden und Miete: Hier stehen die Antworten, die Verwalter und Beiräte brauchen, bevor die Eigentümer entscheiden.
Stand: Oktober 2026. Unsere Antworten sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Bei Rechtsfragen der Gemeinschaft hilft Ihnen ein Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht.
Brauchen Sie für den Auftrag einen Beschluss?
Nach außen ist Ihr Auftrag wirksam, denn Sie vertreten die Gemeinschaft. Allein entscheiden dürfen Sie aber nur über Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung oder solche, die eine Frist wahren oder einen Nachteil abwenden, und dazu zählt ein Verkehrswertgutachten selten.
Holen Sie deshalb einen Beschluss ein, gern mit einem Kostenrahmen, innerhalb dessen Sie den Sachverständigen selbst auswählen. Damit Sie den Beschluss mit einer festen Zahl vorbereiten können, nennen wir Ihnen das Honorar schriftlich, bevor die Einladung hinausgeht.
Beauftragt die Gemeinschaft, zahlt sie nach ihrem Verteilungsschlüssel. Möchte ein einzelner Eigentümer nur seine Wohnung bewerten lassen, beauftragt und bezahlt er uns selbst.
Wann ist das Gutachten fertig?
Nach der Besichtigung ist eine gutachterliche Stellungnahme in wenigen Tagen fertig, ein Verkehrswertgutachten in etwa einer Woche.
Rechnen Sie also von der Versammlung zurück: Am besten liegt das Gutachten oder seine Zusammenfassung schon der Einladung bei, die ja mindestens drei Wochen vorher hinausgehen soll.
Dann haben alle Eigentümer Zeit zum Lesen, und am Abend geht es um die Sache. Haken Eigentümer nach der Einladung nach, beantworten wir Ihnen die Fragen, damit Sie in der Versammlung sicher antworten können.
Nennen Sie uns beim ersten Anruf den Tag der Versammlung. Oliver Preikschat meldet sich spätestens am nächsten Werktag und sagt Ihnen ehrlich, ob der Termin zu halten ist.
Hält der Beschluss, wenn ein Eigentümer ihn anficht?
Anfechtungen drohen vor allem dort, wo es teuer wird: bei Sanierung, Sonderumlage oder baulicher Veränderung. Entscheidend ist dann, ob die Eigentümer auf einer ausreichenden Grundlage beschlossen haben.
Drei Vergleichsangebote sind dafür seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom März 2026 keine feste Pflicht mehr. Auch die Beratung durch einen Architekten oder Sachverständigen kann genügen, und ein Eigentümer, der anficht, muss dann darlegen, dass das Angebot ungeeignet oder überteuert ist.
Ein unabhängiges Gutachten, das der Einladung beiliegt, ist deshalb Ihr bester Schutz, und für den Beirat ist es der Beleg, dass er die Angebote wirklich geprüft hat.
Oliver Preikschat ist Architekt und hat als Bauträger selbst gebaut. Er sieht sich den Schaden an, sagt, was getan werden muss und was das ungefähr kostet, und legt die Angebote, die Ihnen vorliegen, daneben.
Wie hoch sollte die Erhaltungsrücklage sein?
Einen Betrag nennt das Gesetz nicht, es verlangt nur eine angemessene Rücklage. Faustformeln rechnen mit einem Durchschnitt über die ganze Lebensdauer eines Gebäudes, aber Ihr Haus altert nicht im Durchschnitt.
Angemessen ist die Rücklage, wenn sie trägt, was an Dach, Fassade, Fenstern und Haustechnik in den nächsten Jahren ansteht. Unser Gutachten zeigt, in welchem Zustand das Gebäude ist und wo Kosten auf die Gemeinschaft zukommen.
Für die Versammlung zählt noch ein zweites Argument: Ein Sanierungsstau drückt den Wert jeder einzelnen Wohnung, weil Käufer die anstehenden Kosten vom Preis abziehen. Was die Gemeinschaft heute spart, zahlen die Eigentümer beim Verkauf.
Die Gemeinschaft will den Dachboden oder einen Stellplatz verkaufen. Was ist das wert?
Wir ermitteln, was die Fläche heute wert ist, und rechnen ein, was ein Käufer noch aufwenden muss, etwa für den Ausbau, den Notar und die Änderung der Teilungserklärung.
Bei einem Stellplatz oder einem Sondernutzungsrecht zählen vor allem die Lage im Haus und das, was vergleichbare Plätze in der Gegend kosten.
Damit aus Gemeinschaftseigentum eine eigene Einheit wird, müssen sich alle Eigentümer vor dem Notar einigen, und die Änderung muss ins Grundbuch. Ein Mehrheitsbeschluss genügt dafür nicht.
Gerade weil jeder zustimmen muss, lohnt sich eine Zahl, die jemand Unabhängiges ermittelt hat.
Ein Eigentümer will Gemeinschaftseigentum für sich ausbauen. Was bekommen die anderen dafür?
Die Eigentümer können ihm den Ausbau mit Mehrheit gestatten, etwa für den Dachboden, eine Terrasse oder einen Aufzug zu seiner Wohnung. Dann trägt er die Kosten allein, und nur er nutzt, was entsteht.
Soll er den übrigen Eigentümern dafür etwas zahlen, reicht ein Beschluss nicht, denn der Bundesgerichtshof hat 2024 einen solchen Beschluss für nichtig erklärt und mit ihm die ganze Gestattung. Eine Zahlung braucht deshalb eine eigene Regelung, die ein Fachanwalt entwirft.
Wir liefern die Zahl dafür: was die Fläche für den Bauwilligen wert ist und wie der Ausbau die übrigen Wohnungen berührt. Dann verhandeln alle über dieselbe Zahl und nicht über Schätzungen aus der Nachbarschaft.
Die Anlage ist keine fünf Jahre alt. Was ist vor Ablauf der Gewährleistung zu tun?
Lassen Sie das Gemeinschaftseigentum rechtzeitig vor Fristende begehen, mit genug Abstand für Beschluss und Anwalt. Auf Mängel und eine drohende Verjährung müssen Sie die Eigentümer hinweisen, und zwar auch dann, wenn der Bauträger einen Mangel als erledigt gemeldet hat.
Ob die Frist überhaupt läuft, hängt an einer wirksamen Abnahme. Hat sie ein vom Bauträger eingesetzter Verwalter erklärt, kann sie unwirksam sein, und das prüft Ihr Anwalt.
Oliver Preikschat ist Architekt und hat als Bauträger selbst gebaut, er kennt also auch die andere Seite. Er geht Dach, Fassade, Keller, Tiefgarage und Technik ab, hält jeden Mangel mit Fotos fest und schätzt, was die Beseitigung ungefähr kostet.
Wasser im Keller, Feuchte in der Wohnung: Zahlt die Gemeinschaft oder der Eigentümer?
Das entscheidet die Ursache. Liegt sie in einer Steigleitung, der Abdichtung oder der Außenwand, ist meist das Gemeinschaftseigentum betroffen. Liegt sie in einer Leitung innerhalb der Wohnung, oft das Sondereigentum. Wo die Grenze verläuft, steht in Ihrer Teilungserklärung.
Ist die Ursache unklar, müssen Sie als Verwalter sie ermitteln lassen, und zwar zügig. Ein Verkehrswertgutachten hilft dabei nicht, denn es berücksichtigt Schäden nur in ihrer Wirkung auf den Wert.
Dafür gibt es das Schadensgutachten: Wir sehen uns den Schaden an, sagen Ihnen, woher er kommt und was die Beseitigung ungefähr kostet. Damit wissen Sie, wer zahlt, und haben eine Unterlage für die Versicherung.
Ist die Anlage ausreichend versichert?
Die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft soll zum Neuwert versichern, und meist rechnet sie mit dem sogenannten Wert 1914. Ist er zu niedrig angesetzt, zahlt der Versicherer im Schadensfall nur anteilig, und den Rest tragen die Eigentümer.
Zu niedrig wird er oft, ohne dass es jemand bemerkt: Der Wert stammt aus der Zeit des Baus, und später kamen ausgebaute Dachgeschosse, ein Aufzug oder neue Balkone dazu.
Oliver Preikschat ermittelt als Architekt, was der Wiederaufbau Ihres Gebäudes heute kostet, und diese Ermittlung erkennen die Versicherer an. Ob Ihr Versicherer danach auch auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, fragen Sie ihn am besten vorher.
Können Sie mit einem Gutachten eine Mieterhöhung begründen?
Für eine Wohnung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nennt das Gesetz das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als eine von mehreren Begründungen, vorgeschrieben ist es nicht. Ein mit Gründen versehenes Gutachten von Oliver Preikschat, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, kann Ihre Mieterhöhung ebenso stützen.
In Berlin begründen Sie die Erhöhung meist einfacher mit dem Mietspiegel 2026, denn er ist wieder qualifiziert, und seine Werte müssen Sie in der Erhöhung nennen.
Ein Mietwertgutachten von uns brauchen Sie dort, wo kein Mietspiegel hilft: für einen Laden oder ein Büro im Haus, vor einer Neuvermietung zu einem besonderen Objekt, für die Planung des Eigentümers oder wenn über die Höhe einer Miete gestritten wird.
Nach der Modernisierung: Welcher Teil der Kosten darf auf die Miete?
Nur der Teil, der über die bloße Erhaltung hinausgeht. Was ohnehin für Reparatur oder Ersatz fällig gewesen wäre, ziehen Sie vorher ab, und zwar auch dann, wenn das alte Fenster oder die alte Heizung noch funktioniert hat, aber schon einen guten Teil ihrer Lebensdauer hinter sich hatte.
Diesen Abzug müssen Sie schätzen, und genau an ihm setzen Mieter und Mietervereine an, wenn sie eine Erhöhung prüfen. Eine Schätzung ohne Begründung ist dann Ihr schwächster Punkt.
Oliver Preikschat ist Architekt. Er beurteilt Alter und Zustand der ersetzten Bauteile und schätzt den Erhaltungsanteil so, dass Sie ihn dem Mieter und notfalls dem Gericht begründen können.
Fragen kostet nichts