Gutachten verstehen

Das Sachwertverfahren: Was Ihr Haus kosten würde und was der Markt daraus macht

Beim Einfamilienhaus fragt das Sachwertverfahren, was ein vergleichbarer Neubau kosten würde. Entscheidend ist am Ende aber, was der Markt dafür zahlt.

4 Min. Lesezeit · Februar 2026

Einfamilienhaus am Berliner Stadtrand mit Carport

Der Gedanke hinter dem Verfahren

Wenn Sie ein Haus kaufen, um selbst darin zu wohnen, rechnen Sie nicht mit Mieteinnahmen. Sie fragen sich eher, was es kosten würde, ein vergleichbares Haus neu zu bauen.

Genau so geht das Sachwertverfahren vor. Es passt, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr die Substanz des Hauses den Preis bestimmt und nicht der Ertrag.

Die Immobilienwertermittlungsverordnung, die seit 2022 gilt, beschreibt den Weg in fünf Paragrafen (§§ 35 bis 39 ImmoWertV). Er hat zwei Teile, einen Rechenwert und seine Anpassung an den Markt.

Der Rechenwert an einem Beispiel

Nehmen Sie ein freistehendes Einfamilienhaus von 1996 mit Keller, Erdgeschoss und ausgebautem Dach. Das Grundstück hat 500 Quadratmeter, der Bodenwert liegt bei 600 € je Quadratmeter.

Fläche

Gerechnet wird mit der Brutto-Grundfläche, also allen Ebenen, außen gemessen, mit Keller. Im Beispiel sind das 240 Quadratmeter und damit weit mehr als die Wohnfläche.

Baukosten

Die Verordnung nennt für jeden Haustyp Kosten je Quadratmeter zum Preisstand 2010, hier 835 €. Der Baupreisindex rechnet sie mit dem Faktor 1,907 auf heutige Preise um.

Alter

Wohnhäuser werden im Modell 80 Jahre genutzt. Nach 30 Jahren bleiben 50 von 80 Jahren, also 62,5 Prozent des Neubauwerts (§ 38).

Außenanlagen

Wege, Einfriedung und Anschlüsse zählen mit, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 37). Im Beispiel sind es 4 Prozent des Gebäudewerts.

Boden

Der Boden wird so bewertet, als wäre das Grundstück unbebaut (§ 40). Er verliert durch das Alter des Hauses nichts.

Ein vergleichbarer Neubau würde im Beispiel rund 382.000 € kosten, und nach dem Abzug für das Alter bleiben davon rund 239.000 €.

Mit Außenanlagen und Boden ergibt sich ein Rechenwert von rund 548.000 €, den die Verordnung vorläufigen Sachwert nennt.

Schaubild: Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen. Ein vergleichbarer Neubau kostet 382.163 Euro, gerechnet aus 240 Quadratmetern mal 835 Euro mal 1,907 für die Baupreise seit 2010. Für das Alter, 30 von 80 Jahren, gehen 143.311 Euro ab. Das Gebäude ist danach 238.852 Euro wert. Dazu kommen Außenanlagen mit 9.554 Euro und der Bodenwert mit 300.000 Euro. Der vorläufige Sachwert beträgt 548.406 Euro. Rechenweg nach §§ 35 bis 38 ImmoWertV. Schaubild: Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen. Ein vergleichbarer Neubau kostet 382.163 Euro, gerechnet aus 240 Quadratmetern mal 835 Euro mal 1,907 für die Baupreise seit 2010. Für das Alter, 30 von 80 Jahren, gehen 143.311 Euro ab. Das Gebäude ist danach 238.852 Euro wert. Dazu kommen Außenanlagen mit 9.554 Euro und der Bodenwert mit 300.000 Euro. Der vorläufige Sachwert beträgt 548.406 Euro. Rechenweg nach §§ 35 bis 38 ImmoWertV.

Was der Rechenwert nicht ist

Um den Sachwert ranken sich einige Irrtümer, die die Verordnung selbst ausräumt.

Neubaupreis

Der Sachwert ist nicht der Preis eines Neubaus. Die Neubaukosten sind nur der Ausgangspunkt, von dem das Alter abgezogen wird.

Ihre Baukosten

Was Ihr Haus damals gekostet hat, kommt in der Rechnung nicht vor. Maßgeblich sind die Kosten eines vergleichbaren Neubaus am Tag der Bewertung (§ 36).

Investitionen

Eine neue Küche oder ein neues Bad erhöht den Wert nicht um ihren Preis. Sie wirken über den Ausstattungsstandard und über die Restnutzungsdauer.

80 Jahre

Nach 80 Jahren ist ein Haus nicht wertlos. Instandsetzung und Modernisierung verlängern die Restnutzungsdauer, und der Boden altert ohnehin nicht (§ 4).

Schaubild: Was bei einem Wohnhaus ohne Modernisierung vom Neubauwert bleibt, bei 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer. Neubau 100 Prozent, nach 20 Jahren 75 Prozent, nach 30 Jahren wie im Beispiel 62,5 Prozent, nach 40 Jahren 50 Prozent. Grundlage: § 38 und Anlage 1 ImmoWertV. Schaubild: Was bei einem Wohnhaus ohne Modernisierung vom Neubauwert bleibt, bei 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer. Neubau 100 Prozent, nach 20 Jahren 75 Prozent, nach 30 Jahren wie im Beispiel 62,5 Prozent, nach 40 Jahren 50 Prozent. Grundlage: § 38 und Anlage 1 ImmoWertV.

Was der Markt aus dem Rechenwert macht

Der vorläufige Sachwert sagt noch nichts darüber, was Käufer zahlen. Deshalb wird er mit dem Sachwertfaktor multipliziert, und das ist keine Ermessensfrage, sondern vorgeschrieben (§ 35).

Die Gutachterausschüsse leiten diesen Faktor aus dem Verhältnis tatsächlicher Kaufpreise zu den dazugehörigen Sachwerten ab (§ 21 ImmoWertV).

Im Beispiel ergibt derselbe Rechenwert je nach Faktor rund 439.000 € oder rund 713.000 €. Zwischen 0,8 und 1,3 liegen damit rund 274.000 €, obwohl Haus und Rechnung gleich bleiben.

Der Faktor ist also kein Abschlag. Er liegt über 1, wenn der Markt mehr zahlt als den Rechenwert, und darunter, wenn er weniger zahlt.

Für Berliner Eigenheime veröffentlicht der Gutachterausschuss solche Faktoren. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 sinken sie, je höher der Rechenwert ist, und sie unterscheiden sich nach der Lage.

Schaubild: Sachwertfaktoren für Berliner Eigenheime zum Stichtag 31.12.2024, Tabellenwerte ohne Zu- und Abschläge, für drei Gruppen von Altbezirken. Bei 300.000 Euro Rechenwert: 1,01 in der Gruppe mit Spandau und Pankow, 0,95 in der Gruppe mit Tempelhof und Neukölln, 0,91 in der Gruppe mit Reinickendorf und Köpenick. Bei 700.000 Euro: 0,90, 0,84 und 0,79. Bei 1.100.000 Euro: 0,79, 0,73 und 0,68. Quelle: Gutachterausschuss Berlin. Schaubild: Sachwertfaktoren für Berliner Eigenheime zum Stichtag 31.12.2024, Tabellenwerte ohne Zu- und Abschläge, für drei Gruppen von Altbezirken. Bei 300.000 Euro Rechenwert: 1,01 in der Gruppe mit Spandau und Pankow, 0,95 in der Gruppe mit Tempelhof und Neukölln, 0,91 in der Gruppe mit Reinickendorf und Köpenick. Bei 700.000 Euro: 0,90, 0,84 und 0,79. Bei 1.100.000 Euro: 0,79, 0,73 und 0,68. Quelle: Gutachterausschuss Berlin.

Dazu kommen Zuschläge und Abschläge für Baujahr, Hausart, Zustand und Wohnlage. Ein Faktor gilt außerdem nur für das Rechenmodell, mit dem er abgeleitet wurde.

Was nach der Marktanpassung noch kommt

Zum Schluss werden die Besonderheiten Ihres Hauses berücksichtigt, die der Markt gesondert bewertet (§ 8 ImmoWertV).

Dazu gehören vor allem Bauschäden und aufgeschobene Reparaturen. Sie stecken nicht im Abzug für das Alter, denn der bildet nur das gewöhnliche Altern ab.

Das Finanzamt kennt ebenfalls ein Sachwertverfahren. Es rechnet nach eigenen, vereinfachten Regeln des Bewertungsgesetzes und kommt deshalb nicht immer zum selben Ergebnis.

Fragen Sie bei einem Sachwert deshalb nach drei Dingen: nach dem Bodenwert, nach der Restnutzungsdauer und danach, woher der Sachwertfaktor stammt.

Das Ertragswertverfahren: Wie aus der Miete ein Wert wird Bodenrichtwert oder nicht?

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