Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Endlich ist Immo.FM wieder da, und wir beginnen mit einem neuen Gesetz. Der Name ist ein Ungetüm, die Abkürzung VSBG geht noch, und die Idee dahinter ist schnell erzählt.
Seit dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmen auf ihrer Website und in ihren Geschäftsbedingungen angeben, ob sie an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. So steht es in der Folge vom März 2017.
Mitmachen muss niemand, es geht nur um die Auskunft. Fehlt sie, drohen Abmahnungen, und das betrifft auch Immobilienfirmen vom Makler bis zum Bauträger.
Schlichten statt prozessieren
Eine Verbraucherschlichtung ist der Versuch, einen Streit ohne Gericht beizulegen. Beide Seiten suchen mit einem Schlichter eine Lösung, die sie dann wie ein Vergleich bindet.
Am Bau ist das seit Jahren nicht unüblich, weil Prozesse über Mängel mit mehreren Gutachtern und weiteren Instanzen sehr lange dauern.
Mirko Otto, sonst selten ein Freund neuer Gesetze, sagt diesmal: „Also eine Streitschlichtung finde ich grundsätzlich eine super Sache und wirklich ohne Einschränkung.“
Drei Gedanken aus der Folge
Sachverstand. Geht es um Bausachen, sollte für Mirko Otto mindestens ein Sachverständiger mit am Tisch sitzen. Juristisches Grundwissen findet er beim Schlichter auch nicht verkehrt.
Erbe. Sind Sie sich mit Ihren Miterben in allem einig, nur nicht im Wert der Immobilie, dann kann ein Sachverständiger als Schlichter begründen, welcher Wert passt.
Streitkosten. Liegen zwei Ehepartner beim Wert nur wenig auseinander, kostet der Streit mehr als der Unterschied. Aber: „Rosenkrieg ist nun mal Rosenkrieg“, heißt es in der Sendung.
Bleibt die Frage, ob das Gesetz den Streit befrieden oder nur die überlasteten Gerichte entlasten soll. Mirko Otto hält beides für möglich.