Was ist ein Milieuschutzgebiet?
Eine Stadt entwickelt sich auf vielerlei Arten. Dass sie Verkehr, Grünflächen und Schulen steuert, ist sinnvoll, denn das kann kein Markt regeln. Aber Fortschritt durch Stillstand?
Amtlich heißt es soziale Erhaltungsverordnung, umgangssprachlich Milieuschutz. Das Ziel: Die Zusammensetzung der Bewohner soll bleiben, und niemand soll durch steigende Mieten verdrängt werden.
Anlass der Folge vom Juni 2015 ist ein Zeitungsbericht, nach dem die Berliner Bezirke Luxussanierungen stoppen und die Gebiete ausweiten wollen. Damals wohnte dort fast jeder zehnte Berliner.
Was genehmigt werden muss
Mirko Otto fasst es so zusammen: „Jede bauliche Änderung ist genehmigungspflichtig, Punkt.“ Das gilt für den Balkon, für neue Fenster und für zwei Wohnungen, die Sie zusammenlegen möchten.
Was als Luxus gilt, legt die Behörde aus. Über Jahre gehörte nach seinen Worten schon ein wandhängendes WC dazu, und beim Fahrstuhl habe erst das Verwaltungsgericht die Praxis der Ämter beendet.
Dazu kam in Berlin das Verbot, Mietshäuser in solchen Gebieten in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Umwandlung in Berlin.
Drei Gedanken aus der Folge
Ausweichen. Ein Markt lässt sich nach Mirko Ottos Überzeugung nicht stoppen. Schon damals teilten etliche Eigentümer ihre Häuser vorsorglich auf.
Gut gemeint. Die Alleinerziehende soll ihre Wohnung behalten können. Mirko Otto erwartet das Gegenteil: Die Mieten steigen weiter, weil nichts Neues dazukommt und Bürokratie entsteht.
Mehr Angebot. Sein Gegenvorschlag ist die „Erweiterung des Angebots“. Als Beispiel nennt er einen Fonds im Salzburger Land, der günstige Wohnungen fördert und sich aus den Rückflüssen speist.