„Warum soll das nur so viel wert sein?“
Lage, Zustand und jeder Abzug stehen einzeln da, mit Betrag und Begründung. Über eine Rechnung können Sie reden, über ein Bauchgefühl nur streiten.
VERKEHRSWERTGUTACHTEN · BERLIN & POTSDAM
Sie bekommen den Wert Ihrer Immobilie und den Weg dorthin: Schritt für Schritt nachzulesen, auch für andere.
Sie brauchen den Wert Ihrer Immobilie selten nur für sich. Meist legen Sie ihn jemandem vor: den Miterben, dem Finanzamt, der Bank, einem Gericht oder Ihrem früheren Partner.
Eine bloße Zahl überzeugt dort niemanden. Deshalb steht in Ihrem Gutachten, wie wir auf den Wert gekommen sind, Schritt für Schritt, sodass Ihr Gegenüber alles nachrechnen kann.
Seit 1997
gibt es Otto & Kollegen
Mehr als 3.000 Gutachten
seit Bestehen des Büros
Zertifiziert
nach DIN EN ISO/IEC 17024
Ihr Gutachten wird gelesen
„Warum soll das nur so viel wert sein?“
Lage, Zustand und jeder Abzug stehen einzeln da, mit Betrag und Begründung. Über eine Rechnung können Sie reden, über ein Bauchgefühl nur streiten.
„Auf welchen Tag bezieht sich dieser Wert?“
Auf den Tag, auf den es ankommt, bei einer Erbschaft zum Beispiel auf den Todestag. Wir bewerten die Immobilie so, wie sie an diesem Tag war, nicht wie sie heute aussieht.
„Wer sagt, dass diese Zahl stimmt?“
Niemand muss es glauben, weil jeder es nachrechnen kann. Das Gutachten begründet das gewählte Verfahren und nennt zu jeder Zahl die Quelle.
„Was wurde besichtigt und was nicht?“
Auch das steht drin: was vor Ort geprüft wurde, welche Unterlagen vorlagen und wo die Bewertung ihre Grenzen hat.
„Ist die Immobilie diesen Preis wirklich wert?“
Im Gutachten steht, worauf der Wert beruht: Lage, Zustand, Flächen und Marktdaten. So belegen Sie Ihren Preis, statt ihn nur zu behaupten.
Ob Finanzamt oder Gericht ein Gutachten anerkennen, entscheiden sie selbst. Sagen Sie uns deshalb gleich, wem Sie es zeigen wollen, dann richten wir es darauf aus.
Das bekommen Sie
Blättern Sie durch ein Gutachten von uns. Die Seiten stammen aus unserem Mustergutachten für ein Einfamilienhaus in Berlin: Das Haus ist erfunden, Aufbau und Rechenweg sind echt.
Sechs Seiten, zum Blättern wischen
Deckblatt
Was es ist, für welchen Tag es gilt und was es wert ist, lesen Sie schon auf der ersten Seite. Sie müssen nicht blättern, um das Ergebnis zu erfahren.
Ergebnisübersicht
Die wichtigsten Angaben und alle Zwischenwerte auf einen Blick, vom Bodenwert bis zum Ergebnis.
Auftrag und Stichtag
Wofür das Gutachten gebraucht wird, für welchen Tag es gilt, wann wir vor Ort waren und welche Unterlagen vorlagen. Auch was wir nicht untersucht haben, steht hier.
Objekt und Fotos
Lage, Grundstück, Rechte, Gebäude und Zustand, dazu die Fotos vom Ortstermin. So kann sich auch jemand ein Bild machen, der nie vor Ort war.
Verfahren und Rechnung
Sie lesen, warum dieses Verfahren gewählt wurde und wie gerechnet wird. Jeder Ansatz nennt seine Quelle.
Verkehrswert
Am Ende steht der Verkehrswert für den Tag, auf den es ankommt. Wir haben ihn gegen Kaufpreise am Markt geprüft, und ein Sachverständiger unterschreibt ihn.
Wie viele Seiten es werden, hängt von Ihrer Immobilie und vom Zweck des Gutachtens ab.
ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →Wie der Wert entsteht
Hier sehen Sie den Weg aus unserem Mustergutachten. Das Haus ist erfunden, einzelne Ansätze sind Beispielwerte.
Eine Eigentumswohnung bewerten wir meist über Vergleichspreise, ein Mietshaus über seinen Ertrag. Welcher Weg zu Ihrer Immobilie führt, erklären wir im Gutachten.
ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →Was auf Sie zukommt
Anfrage
Welche Immobilie, wofür brauchen Sie den Wert und für welchen Tag? Ein Gutachter meldet sich persönlich, spätestens am nächsten Werktag.
Umfang und Honorar
Wir sagen Ihnen, wie ausführlich das Gutachten sein muss und welche Unterlagen wir brauchen. Danach nennen wir Ihnen das Honorar, und Sie entscheiden.
Besichtigung
Zustand, Ausstattung und Lage prüfen wir vor Ort und gleichen sie mit Ihren Unterlagen ab.
Gutachten
Meist etwa eine Woche nach der Besichtigung, sobald alle Unterlagen vorliegen. Ihre Fragen dazu besprechen wir mit Ihnen.
Das Gutachten vorbereiten
Für die Anfrage genügen Ihre Frage und eine Beschreibung der Immobilie.
Grundbuchauszug
Eigentum und eingetragene RechteGrundrisse und Flächenangaben
Aufteilung und Größe der ImmobilieAngaben zu Modernisierungen
Was wurde wann verändert?Teilungserklärung und Aufteilungsplan
Bei einer EigentumswohnungMietvertrag und Mietangaben
Bei einer vermieteten ImmobilieUnterlagen fehlen? Das besprechen wir im ersten Gespräch. Fehlt eine verlässliche Wohnflächenberechnung, erstellt Oliver Preikschat sie als Architekt mit Laseraufmaß. Das kostet extra, erspart Ihnen aber Zeit und Ärger.
Ihr Ansprechpartner
„Ich schreibe jedes Gutachten so, dass Sie es jemandem erklären können, der bei der Besichtigung nicht dabei war.“
Oliver Preikschat
Architekt & Sachverständiger
Vor der Beauftragung
Dauer, Umfang, Anerkennung und alles, was nach dem ersten Blick ins Gutachten offenbleibt.
Meist liegt das Gutachten etwa eine Woche nach der Besichtigung vor, sobald alle nötigen Unterlagen da sind.
Bei großen oder ungewöhnlichen Objekten kann es länger dauern. Wenn Sie eine Frist einhalten müssen, sagen Sie es uns gleich zu Beginn.
Das hängt davon ab, wem Sie den Wert vorlegen. Für Ihre eigene Entscheidung genügt oft eine kürzere Bewertung.
Ein Finanzamt, ein Gericht oder Ihr früherer Partner will dagegen die vollständige Herleitung sehen.
Das besprechen wir im Erstgespräch und empfehlen Ihnen nicht mehr Umfang, als Sie brauchen.
Kurzgutachten und Immobilienbewertung →Darüber entscheiden Finanzamt und Gericht selbst, deshalb kann Ihnen niemand die Anerkennung im Voraus zusichern.
Wir schreiben das Gutachten nach den anerkannten Regeln der Wertermittlung und so, dass sich jeder Schritt prüfen lässt.
Sagen Sie uns vorab, wem Sie das Gutachten zeigen wollen, dann richten wir Zweck und Tag danach aus.
Ja. Bei einer Erbschaft oder Schenkung kommt es zum Beispiel oft auf einen Tag in der Vergangenheit an.
Wir bewerten die Immobilie dann so, wie sie an diesem Tag war, und mit den Marktdaten von damals. Wo sich der frühere Zustand nicht mehr sicher feststellen lässt, steht das im Gutachten.
Mietverträge, Wohnrechte und andere eingetragene Rechte gehören zur Bewertung, weil sie den Wert verändern können.
Wie stark, hängt von den Vereinbarungen im Einzelnen ab. Pauschale Abschläge werden dem nicht gerecht.
Bewertet wird, was bei der Besichtigung erkennbar ist. Wir öffnen keine Bauteile, prüfen die Haustechnik nicht auf Funktion und untersuchen nicht auf Schadstoffe.
Das Gutachten ersetzt deshalb kein Bauschadensgutachten. Wenn ein Schaden genauer untersucht werden sollte, sagen wir es Ihnen und legen den Umfang gesondert fest.
Ja. Das Baugesetzbuch setzt beide Begriffe gleich: Gemeint ist der Preis, der am Stichtag unter gewöhnlichen Umständen zu erzielen wäre.
Der Kaufpreis, auf den Sie sich später tatsächlich einigen, kann davon abweichen.
Verkehrswert verständlich erklärt →Der Wert gilt für seinen Stichtag und hat kein Ablaufdatum. Wenn sich der Markt oder die Immobilie seitdem deutlich verändert hat, kann eine Aktualisierung sinnvoll sein.
Ihr Erstgespräch
Erzählen Sie uns am besten persönlich, ob es um ein Erbe, eine Trennung, einen Verkauf oder das Finanzamt geht. Dann sagen wir Ihnen ehrlich, ob Sie ein Gutachten brauchen. Fragen kostet nichts.
ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →
Ihr Wert
Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wert ist.
Wir sagen Ihnen, was Ihre Immobilie wert ist, und zeigen Ihnen, wie wir darauf kommen. Sie sollen die Zahl nicht einfach glauben müssen, sondern verstehen. Dafür nehmen wir uns Zeit.
ERSTGESPRÄCH ANFRAGEN →