Käufer springt vor Notartermin ab
Im dritten Teil unserer „goldenen Regeln im Umgang mit Interessenten“ werten wir wieder aus, was Andi beim Verkauf seines geerbten Herrenhauses in Bad Freienwalde erlebt hat. Nicht alles davon war witzig.
Die wichtigste Regel ist ein alter Spruch: „Gesiegt wird beim Notar“. Bis der Vertrag unterschrieben ist, machen Sie weiter wie zuvor, auch mit den Besichtigungen.
Warum springt ein Käufer vor dem Notartermin ab? Andreas Crämer, damals seit über zwanzig Jahren Verkäufer, nennt zwei Hauptgründe: Die Finanzierung scheitert, oder der Partner zu Hause sagt Nein.
Gerade die Begeistertsten sagen manchmal erst zwei Stunden vorher ab. Wiegen Sie sich deshalb nicht zu früh in Sicherheit, auch wenn der Interessent nett und verlässlich wirkt.
Besichtigung als Verabredung
Eine andere Regel vergleicht die Besichtigung mit einem Date. Vor einer Verabredung räumen Sie auf, ziehen sich ordentlich an und sorgen dafür, dass alles da ist.
Das Gegenbild aus der Sendung: Die Wohnung ist dunkel, die Rollläden müssen erst hoch, und es müffelt, weil seit Wochen niemand gelüftet hat.
Auch Ihr eigener Auftritt zählt, denn Interessenten kaufen alle Eindrücke. Hausschlappen und Jogginghose passen nicht zu einem Kauf, der ein paar hunderttausend Euro kostet.
Drei Gedanken aus der Folge
Einstecken. Kritik an der eigenen Immobilie trifft umso mehr, je mehr Arbeit Sie hineingesteckt haben. Ein Makler ist an dieser Stelle im Vorteil, weil er emotional nicht gebunden ist.
Grenzen setzen. Machen Sie sich nicht zum Lappen. Sagen Sie ruhig, dass eine Besichtigung nur am Samstag geht, denn ein Interessent, der die Immobilie wirklich will, fragt dann nach einem Termin.
Nachfassen? Darüber ist die Runde uneins. Andreas Crämer würde nach zehn Tagen Schweigen noch einmal anrufen, nennt den Erfolg aber „so ein 50-50-Ding“.
Am Ende steht ein Satz, der für den Verkauf gilt wie für die Verabredung: „Du brauchst immer nur einen.“