Kein qualifizierter Mietspiegel?
Ein Urteil sorgte im Mai 2015 für Rauschen in den Medien: Das Amtsgericht Charlottenburg befand, der Berliner Mietspiegel 2013 sei nicht nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt.
Damit war er für das Gericht kein qualifizierter Mietspiegel, und der Vermieter durfte in diesem einen Fall mehr verlangen, als in der Tabelle stand. Rechtskräftig war das Urteil da noch nicht.
Brisant wurde es, weil am 1. Juni 2015 in Berlin die Mietpreisbremse kam. Sie knüpft an die ortsübliche Miete an, und genau die soll der Mietspiegel zeigen.
Süß, herzhaft oder scharf
Natürlich kann ein Mietspiegel nicht jede Wohnung einzeln erfassen. Der Berliner kannte aber nur drei Wohnlagen, und das ist, als gäbe es im Restaurant nur süß, herzhaft oder scharf.
So galt der begehrte Prenzlauer Berg lange als einfache Wohnlage und stand mit Spandau im selben Feld. „Das ist bei aller Liebe nicht sachgerecht“, sagt Mirko Otto.
Auch das Baujahr sagt wenig, denn eine Altbauwohnung kann frisch kernsaniert sein oder ein Bad haben, das seit vierzig Jahren niemand angefasst hat. In der Tabelle sind beide gleich.
Drei Gedanken aus der Folge
Ausreißer. Nach dem Urteil flogen hohe Mieten als Extremwerte aus der Rechnung. Wenn das so war, kann das Ergebnis nicht richtig sein, sagt Mirko Otto.
Mietdatenbank. Mietspiegel stammen aus der Zeit der Karteikarten. Besser wäre für ihn eine Datenbank, in die Vermieter ihre Mieten melden und die Vergleichswohnungen in derselben Straße zeigt.
Belege. Vermieten Sie neu, dann heben Sie die Vergleichsangebote auf, rät er. Als Mieter sollten Sie nicht allein wegen einer Zahl im Mietspiegel klagen, weil der Prozess teuer werden kann.
Bei aller Kritik sieht Mirko Otto auch etwas Gutes: Es wird endlich gefragt, ob der Mietspiegel die Mieten wirklich widerspiegelt.
Seit Juli 2022 schreibt eine Verordnung des Bundes vor, wie ein qualifizierter Mietspiegel zu erstellen ist.