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Folge 61 · 13. Dezember 2018 · 75 Min.

Wunderflats: Möbliertes Wohnen auf Zeit – ein Megatrend?

Möbliertes Wohnen auf Zeit: ein Megatrend? Markus Rosenthal von Wunderflats erklärt Mirko Otto, wer so wohnt und was Sie als Vermieter dabei bedenken müssen.

Darum geht es

Möbliertes Wohnen auf Zeit

Sie kommen neu in eine Stadt: Wie finden Sie eine Wohnung? Sie kennen die Preise nicht, wissen nicht, welche Lagen interessant sind, und eigentlich haben Sie weder Kühlschrank noch Kaffeemaschine.

Genau da setzt möbliertes Wohnen auf Zeit an. Zu Gast ist Markus Rosenthal, Pressesprecher der Berliner Plattform Wunderflats, die möblierte Wohnungen für einen Monat bis zu einem Jahr vermittelt.

Angefangen hat diese Wohnform mit der Wohnung für Monteure. Heute kommen Freiberufler und Angestellte für ein Projekt in die Stadt: „der Monteur von gestern ist der Manager von heute“.

Ein Megatrend für Vermieter?

Mirko Otto beobachtet im Dezember 2018, dass Vermieter wegen der wachsenden Regulierung entweder aussteigen oder professioneller werden. Die möblierte Vermietung auf Zeit ist für ihn eine Folge davon.

Dazu kommen die Unternehmen. Weil neue Mitarbeiter in Berlin oder München so schnell keine Wohnung finden, mieten Firmen möblierte Apartments für das erste halbe Jahr an.

Tourismus ist das nicht: Die Mieter verlegen ihren Lebensmittelpunkt in die Stadt und schließen den Vertrag mit dem Vermieter selbst. Darin sieht der Gast den Unterschied zu Airbnb.

Drei Fragen aus der Folge

Welche Möbel? Das alte Sofa, das Sie selbst nicht mehr wollten, reicht nicht. Laut Markus Rosenthal gilt: „eine Ausstattung entscheidet darüber, wie attraktiv die Wohnung ist“.

Welche Miete? Der Preis in der Anzeige enthält Möbel, Nebenkosten und Internet. Rechnen Sie Leerstand ein, denn „es kann aber auch sein, dass es Phasen gibt, wo deine Wohnung nicht vermietet ist“.

Welches Risiko? Eine Versicherung gegen Schäden bot die Plattform damals nicht. Es bleibt ein gewöhnliches Mietverhältnis mit Kaution, und einen Streit mit dem Mieter tragen Sie selbst aus.

Mit 75 Minuten war es die bis dahin längste Ausgabe. Zahlen und Rechtslage sind der Stand vom Dezember 2018.

Seit April 2026 verlangen die Berliner Bezirke in Milieuschutzgebieten eine Genehmigung für die befristete Vermietung.

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