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Folge 45 · 28. September 2017 · 36 Min.

Praxisfall: Wohnung als Kapitalanlage kaufen 4/5

Wann tritt die Kaufpreisfälligkeit ein, und was muss bis dahin im Grundbuch stehen? In Teil 4 der Reihe schildert Doreen Wolf ihren Notartermin, und Mirko Otto erklärt die Begriffe.

Darum geht es

Vom Notar zur Kaufpreisfälligkeit

Hier kommt bereits Teil 4 unserer Reihe „Doreen kauft eine Wohnung als Kapitalanlage“, und der Notartermin naht. Nach wie vor gibt es eine Menge Fragen.

Doreen Wolf erzählt, wie sie den Notar selbst ausgesucht und den Vertrag vorab gelesen hat. Mirko Otto dazu: „So ein Juristendeutsch, ganz ehrlich, das versteht kaum ein Mensch auf Anhieb.“

Ein Rat kam von ihrer Bank: Legen Sie den Notartermin in die Widerrufsfrist des Darlehens. Platzt der Kauf, sitzen Sie sonst auf einem Kredit ohne Wohnung.

Was im Grundbuch passiert

Nach dem Termin trägt das Grundbuchamt zuerst die Auflassungsvormerkung ein. Sie sichert Sie als Käufer gegen einen zweiten Verkauf und gegen Belastungen, von denen Sie nichts wussten.

Steht sie im Grundbuch und sind die übrigen Bedingungen des Vertrags erfüllt, schreibt der Notar, dass der Kaufpreis fällig ist. Bei Doreen Wolf blieben dann zehn Bankarbeitstage.

Die Bank zahlt aber erst aus, wenn auch ihre Grundschuld gesichert ist. Bei ihr fehlte die Eintragung noch, als der Brief vom Notar kam, und so wurde es ein paar Tage lang spannend.

Schaubild: Der Weg vom Notartermin zum Eigentum aus Sicht des Käufers. Erst Notar und Grundbuch: Sie unterschreiben den Kaufvertrag, die Vormerkung sichert Sie gegen einen zweiten Verkauf, dann schreibt der Notar, dass der Kaufpreis fällig ist. Dann Bank und Finanzamt: Die Bank zahlt erst aus, wenn ihre Grundschuld gesichert ist, das Finanzamt bestätigt die Grunderwerbsteuer, und erst jetzt werden Sie Eigentümer. Üblicher Ablauf; maßgeblich ist Ihr Kaufvertrag.

Drei Fragen aus der Folge

Buchgrundschuld? Eine Grundschuld, die nur im Grundbuch steht. Sie gibt der Bank das Recht, die Wohnung versteigern zu lassen, wenn der Kredit nicht mehr bezahlt wird.

Auflassung? Das Wort kommt aus dem germanischen Recht, hat Doreen Wolf nachgelesen: Beim Verkauf blieb das Tor offen, und jeder konnte den neuen Eigentümer sehen.

Nebenkosten? Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und oft ein Makler kommen zum Kaufpreis hinzu. Dieses Geld bezahlt eigentlich keine Bank mit, Sie brauchen es also als Eigenkapital.

Eigentümer werden Sie übrigens erst, wenn das Finanzamt bestätigt hat, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.

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