Vom Notar zur Kaufpreisfälligkeit
Hier kommt bereits Teil 4 unserer Reihe „Doreen kauft eine Wohnung als Kapitalanlage“, und der Notartermin naht. Nach wie vor gibt es eine Menge Fragen.
Doreen Wolf erzählt, wie sie den Notar selbst ausgesucht und den Vertrag vorab gelesen hat. Mirko Otto dazu: „So ein Juristendeutsch, ganz ehrlich, das versteht kaum ein Mensch auf Anhieb.“
Ein Rat kam von ihrer Bank: Legen Sie den Notartermin in die Widerrufsfrist des Darlehens. Platzt der Kauf, sitzen Sie sonst auf einem Kredit ohne Wohnung.
Was im Grundbuch passiert
Nach dem Termin trägt das Grundbuchamt zuerst die Auflassungsvormerkung ein. Sie sichert Sie als Käufer gegen einen zweiten Verkauf und gegen Belastungen, von denen Sie nichts wussten.
Steht sie im Grundbuch und sind die übrigen Bedingungen des Vertrags erfüllt, schreibt der Notar, dass der Kaufpreis fällig ist. Bei Doreen Wolf blieben dann zehn Bankarbeitstage.
Die Bank zahlt aber erst aus, wenn auch ihre Grundschuld gesichert ist. Bei ihr fehlte die Eintragung noch, als der Brief vom Notar kam, und so wurde es ein paar Tage lang spannend.

Drei Fragen aus der Folge
Buchgrundschuld? Eine Grundschuld, die nur im Grundbuch steht. Sie gibt der Bank das Recht, die Wohnung versteigern zu lassen, wenn der Kredit nicht mehr bezahlt wird.
Auflassung? Das Wort kommt aus dem germanischen Recht, hat Doreen Wolf nachgelesen: Beim Verkauf blieb das Tor offen, und jeder konnte den neuen Eigentümer sehen.
Nebenkosten? Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und oft ein Makler kommen zum Kaufpreis hinzu. Dieses Geld bezahlt eigentlich keine Bank mit, Sie brauchen es also als Eigenkapital.
Eigentümer werden Sie übrigens erst, wenn das Finanzamt bestätigt hat, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.