Ablauf der Zwangsversteigerung
Bisher ging es bei uns um den klassischen Kauf von einem Eigentümer, der verkaufen will. Was aber, wenn eine Immobilie gegen seinen Willen unter den Hammer kommt?
Zwei Wege führen dorthin: Eine Bank will ihr Darlehen zurück, oder Miteigentümer, oft Erben, einigen sich nicht. Das zweite heißt Teilungsversteigerung und gilt als letzte Möglichkeit.
Das Gericht holt in der Regel ein Gutachten ein, macht den Termin bekannt und lässt im Saal bieten. Nach dem Stand der Sendung vom April 2018 dauert die Bietzeit mindestens eine halbe Stunde.
Wie Erben ohne Gericht auseinanderkommen, lesen Sie im Beitrag Erbengemeinschaft: Auszahlen, verkaufen oder behalten.
Die Katze im Sack
Der Reiz liegt auf der Hand: keine Maklerprovision, weniger Mitbewerber, vielleicht ein Schnäppchen. Dafür gibt es keine Garantien, und oft können Sie die Immobilie nicht einmal von innen sehen.
Ihre wichtigste Quelle ist das Gutachten des Gerichts. Nur kam auch der Sachverständige in etwa der Hälfte der Fälle nicht hinein und stand dann, wie Sie, an der Grundstücksgrenze.

Mirko Otto hat eines seiner ersten Mietshäuser so gekauft, in einer Zeit, in der außer der Bank niemand mitbot. Er nennt das rückblickend blauäugig und sagt: „Glück in der Zeit damals.“
Drei Gedanken aus der Folge
Erst zusehen. Besuchen Sie mindestens zehn Versteigerungen, ohne zu bieten. Lesen Sie vorher die Gutachten und überlegen Sie, was Sie gezahlt hätten und wie oft Sie damit Erfolg gehabt hätten.
Bieterfieber. Ist der Markt knapp, steigern sich Bieter hoch, teils über Preise hinaus, die am freien Markt gar nicht erzielbar wären. Setzen Sie sich vorher eine klare Grenze.
Krumme Zahl. Liegt Ihre Grenze bei 500.000 Euro, dann bieten Sie bis 505.000, weil bei der runden Summe vielleicht auch ein anderer aufhört.