Gefälligkeitsgutachten und Unabhängigkeit
„Neutralität“ kennt man meistens von der Schweiz. Bei Schiedsrichtern ist man sich manchmal nicht sicher. Und wie ist das bei einem Immobiliensachverständigen?
Unabhängig heißt nicht, dass ein Gutachter Freiberufler sein muss. Es heißt, dass er eine Immobilie unvoreingenommen und ohne jedes Interesse am Ausgang ansieht und bewertet.
Mirko Otto sagt es in der Sendung so: „Ich darf am Ergebnis der Bewertung kein eigenes Interesse haben.“
Deshalb nennt er einen Pauschalpreis nach Aufwand, gleich, ob das Haus am Ende 200.000 oder 700.000 Euro wert ist.
Warum die Bewertung vom Makler kein Gutachten ist
Viele Makler werben mit einer kostenlosen Werteinschätzung. Dagegen ist nichts zu sagen. Nur hat er am Ergebnis ein eigenes Interesse, weil er am Verkauf verdient.
Das kann ein hochanständiger Mensch sein, nett und sachkundig. Unabhängig oder neutral ist er trotzdem nicht.
Und die Idee, fünf Makler zu fragen und den mit dem höchsten Wert zu nehmen? Das muss nicht der richtige sein, sagt Mirko Otto.
Drei Gedanken aus der Folge
Wunschwerte. Mancher Auftraggeber sucht ganz offen einen „biegsamen“ Gutachter, der den besprochenen Wert „hinrechnet“. Ein solches Gefälligkeitsgutachten kommt heraus und schadet auch Ihnen.
Befangenheit. In einem Gerichtsverfahren wäre schon die Fahrt zum Ortstermin im Auto einer Partei unzulässig, weil sie von außen komisch aussieht.
Aufsicht. Sachverständiger darf sich jeder nennen. Öffentlich bestellte Sachverständige und solche mit anerkannter Zertifizierung haben eine Stelle über sich, bei der Sie sich beschweren können.
Im Beitrag Was Neutralität beim Gutachter bedeutet lesen Sie mehr dazu.