Preisverhandlung beim Hausverkauf
Im vierten Teil unserer Reihe „So verkaufen Sie Ihr Haus“ kommen wir zur Frage: Welchen Preis verlangen Sie für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, und wie weit lassen Sie mit sich reden?
Leicht ist das selten, denn den einen eurogenauen Preis gibt es nicht. Es gibt Emotionen auf der einen Seite, wirtschaftliche Erfordernisse auf der anderen und die Frage nach Geduld oder Nerven.
Gehandelt wird fast immer. „Ich kenne kaum eine Immobilie, wo nicht gehandelt wird“, sagt Mirko Otto, und deshalb gehört die Verhandlung von Anfang an in Ihre Rechnung.
Wie viel Spielraum einplanen?
In der Folge vom November 2014 rechnet Mirko Otto mit ungefähr zehn Prozent. Sie beginnen am oberen Ende dessen, was noch realistisch ist, aber nicht so hoch, dass Sie Interessenten abschrecken.
Dazu kommt die Psychologie der Schwellen: Statt 550.000 Euro würde er 548.000 oder 549.000 verlangen, weil manche Grenzen im Kopf nur schwer durchbrochen werden.
Voraussetzung ist, dass Sie die wirklich erzielten Preise kennen, denn mit einem zu hohen Preis machen Sie ein Objekt schnell kaputt, und mit einem zu niedrigen verschenken Sie Geld.
Was Inserate darüber verraten und was nicht, lesen Sie im Beitrag Der verlangte Preis ist kein Kaufpreis.
Drei Gedanken aus der Folge
Einwände beziffern. Will ein Interessent wegen der Kaminverkleidung 30.000 Euro abziehen, obwohl eine neue 5.000 kostet, dann legen Sie ihm ein Angebot über 5.000 hin, und danach ist Schluss.

Siebzehn und vier. Annehmen oder auf ein besseres Gebot warten? „Das ist ein Risikospiel“, sagt Mirko Otto, denn der erste Interessent kann inzwischen etwas anderes gefunden haben.
Bankmappe. An Grunderwerbsteuer und Notargebühren können Sie nichts ändern. Sie können dem Käufer aber alle Unterlagen für seine Bank geordnet mitgeben, und das spart ihm Zeit.