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Folge 41 · 6. Juli 2017 · 8 Min.

Die Mietpreisbremse entgleist!

Soll der Staat die Mietpreisbremse abschaffen? Im Juli 2017 erklären zwei Amtsgerichte sie für unwirksam, und Mirko Otto und Doreen Wolf sagen, warum sie das nicht wundert.

Darum geht es

Die Mietpreisbremse abschaffen?

Wir waren ja schon immer dagegen: die Mietpreisbremse. In dieser kurzen Ausgabe vom Juli 2017 stellen Mirko Otto und Doreen Wolf fest, dass sich die Zweifel auch anderswo durchsetzen.

Am weitesten geht Nordrhein-Westfalen. Die neue Landesregierung will die Mietpreisbremse abschaffen, weil sie die Mieten nicht gedämpft, aber private Investitionen in den Wohnungsbau gebremst habe.

Schleswig-Holstein stellt sie ebenfalls in Frage und sucht geeignetere Mittel. Ob das der Anfang vom Ende sei, will der Moderator wissen. Die Antwort: „Ja, gucken wir mal.“

Zwei Gerichte: unwirksam

Den Auftakt macht ein Amtsgericht in Hamburg-Altona. Es erklärt die Mietpreisbremse für Hamburg für unwirksam, weil die Stadt ihre Verordnung nicht ordnungsgemäß begründet habe.

In München stellt ein Amtsgericht fest, dass der Freistaat bei der Umsetzung des Bundesgesetzes einen Fehler gemacht hat. Geklagt hatten Mieter aus der feinen Maxvorstadt.

Schon irre, wie die Mietpreisbremse ausgerechnet von denen zu Fall gebracht wird, die sie gar nicht brauchen. Das letzte Wort war beides nicht, denn die nächste Instanz stand noch aus.

Drei Gedanken aus der Folge

Formfehler? Es sei mehr als das, heißt es in der Sendung, weil die Begründung zeigen müsse, ob das Instrument überhaupt geeignet ist. Trotzdem gilt: „Richter machen ja grundsätzlich keine Politik“.

Knappheit. Mirko Otto sagt, „wenn Investitionen abgewürgt werden, heißt das nichts anderes als, das Gut wird noch knapper“. Weniger neue Wohnungen bei höherer Nachfrage bedeuten höhere Mieten.

Mehr als die Bremse. Nordrhein-Westfalen wollte damals auch die Kappungsgrenze lockern und das Zweckentfremdungsverbot sowie die Umwandlungsverordnung zurücknehmen.

Die Sendung gibt den Stand vom Juli 2017 wieder. Abgeschafft wurde die Mietpreisbremse nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 2019 gebilligt, und der Bund hat sie bis Ende 2029 verlängert.

Nordrhein-Westfalen hat sie 2025 auf 57 Städte und Gemeinden ausgeweitet. Im Beitrag Wohnungsnot in Berlin: Ist das wirklich Inkompetenz? lesen Sie mehr dazu.

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