Kaufpreissammlung und Vergleich
Im dritten Teil unserer Reihe über die Verfahren der Immobilienbewertung geht es um das Vergleichswertverfahren. Für Sie als Käufer ist es eigentlich am leichtesten zu verstehen.
Schließlich ist vom Fernseher bis zum Auto jeder an den Preisvergleich gewöhnt. Gutachter vergleichen allerdings keine Angebote, sondern Preise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses.
Gesucht werden Verkäufe, die so nah wie möglich am Objekt liegen: gleiche Baujahresklasse, ähnliche Größe, ähnliches Geschoss. Am liebsten sind den beiden zehn bis zwanzig Kauffälle.
Welches Verfahren gilt?
Dürfen Sie sich als Auftraggeber das Verfahren aussuchen? „Nö“, heißt es in der Sendung. Die Wahl trifft der Sachverständige, und er muss begründen, warum er welches Verfahren anwendet.
Gern werden zwei Verfahren gerechnet, damit sich die Werte gegenseitig stützen. Weichen sie stark voneinander ab, steckt irgendwo ein Fehler, manchmal sogar in den Daten des Ausschusses.
Wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie im Beitrag Das Vergleichswertverfahren: Was vergleichbare Verkäufe über Ihre Immobilie sagen.
Drei Gedanken aus der Folge
Ausreißer. Die halbe Wohnung, die ein Ehepartner dem anderen überlässt, oder der günstige Verkauf an den Neffen sind kein gewöhnlicher Geschäftsverkehr und fliegen aus dem Vergleich.
Wenig anpassen. Hat Ihre Wohnung einen Balkon und die verglichene nicht, muss der Unterschied beziffert werden. Je weniger solche Anpassungen nötig sind, desto näher bleibt der Wert am Markt.
Grenzen. Bei vier Kauffällen, von denen zwei aus dem Rahmen fallen, kommt das Verfahren an seine Grenze. Wie treffsicher es ist? Mirko Otto antwortet wie Radio Eriwan: Es kommt darauf an.