Hausverkauf: Unterlagen beim Notar
Andi ist (fast) im Glück, denn er glaubt, einen Käufer für sein geerbtes Haus gefunden zu haben, das Herrenhaus am Fährkrug in Bad Freienwalde in Brandenburg. Nun geht es darum, den Verkauf richtig und reibungslos vorzubereiten.
Natürlich führen alle Wege zum Notar, denn ohne ihn wechselt weder Haus noch Wohnung den Eigentümer: „Du kannst es nicht mal beim Pokern verlieren, es sei denn, ein Notar sitzt dabei“.
Ausgesucht wird er in der Regel vom Käufer, weil der ihn bezahlt. Die Gebühren sind einheitlich geregelt. Unterschiede gibt es darin, wie verständlich ein Notar seinen Vertrag erklärt.
Was der Notar von Ihnen braucht
Zuerst sieht er ins Grundbuch. Stehen Sie als Erbe dort noch nicht, weisen Sie sich mit dem Erbschein aus, und die Umschreibung lässt sich im selben Zug erledigen.
Alte Grundschulden werden beim Verkauf gelöscht. Dafür braucht der Notar die Löschungsbewilligung der Bank, und zwar das Original und keinen Scan. Die Kosten der Löschung tragen Sie.
Dazu kommen der Energieausweis, den Sie dem Käufer schon bei der Besichtigung vorgelegt haben müssen, und Ihr Ausweis. Mehr nicht: „Grundrisse haben beim Notar nichts zu suchen.“
Drei Fragen aus der Folge
Kann der Notar es vergeigen? Im Normalfall nicht, sagt Mirko Otto, und wenn doch, haftet er dafür.
Haften Sie für Auskünfte? Bei gebrauchten Immobilien steht ein Haftungsausschluss im Vertrag. Er hilft nicht, wenn Sie Wesentliches arglistig verschweigen, etwa einen Hausschwamm.
Und wenn Sie nichts wissen? Dann wissen Sie nichts. „Du sagst einfach das, was du weißt“, denn niemand verlangt, dass Sie für den Käufer das halbe Haus abreißen.
Alte Baupläne liegen oft noch im Bauaktenarchiv. Wo Sie welche Papiere bekommen, lesen Sie im Beitrag Unterlagen für ein Gutachten: Welches Amt in Berlin und Brandenburg zuständig ist.
Die Folge stammt vom September 2015, und Mirko Otto sagt selbst, dass er kein Jurist ist. Weiter geht es im zweiten Teil.