Gutachten verstehen

Unterlagen für ein Gutachten: Welches Amt in Berlin und Brandenburg zuständig ist

Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte, Baulasten: Welche Unterlagen ein Gutachter braucht, welches Amt sie ausstellt und was sie kosten.

3 Min. Lesezeit · Mai 2026

Aufgeschlagene graue Aktenmappe mit alten Bauunterlagen auf einem Holzschreibtisch. Obenauf liegt ein Grundriss, daneben zwei gerollte Pläne und eine Lesebrille.

Welche Unterlagen Sie in der Regel brauchen

Ein Gutachten stützt sich auf das, was sich am Objekt sehen lässt, und auf das, was in den Unterlagen steht. Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel:

Grundbuchauszug

Er zeigt, wem das Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten eingetragen sind. Er sollte aktuell sein.

Flurkarte

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte zeigt Lage, Zuschnitt und Größe des Flurstücks.

Pläne und Flächen

Gemeint sind Grundrisse, Schnitte und die Berechnung der Wohnfläche. Fehlen sie, finden sie sich oft in der Bauakte beim Amt.

Modernisierungen

Hilfreich sind Angaben dazu, was am Haus erneuert wurde und in welchem Jahr, am besten mit Rechnungen.

Beim Verkauf brauchen Sie in der Regel auch einen Energieausweis, den Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Er gilt zehn Jahre und gehört deshalb mit in die Mappe.

Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, die letzten Abrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlungen dazu. Diese Unterlagen hat Ihr Verwalter.

Wie hoch die Erhaltungsrücklage ist, zeigt der Vermögensbericht, den der Verwalter nach jedem Kalenderjahr erstellt (§ 28 Abs. 4 WEG). Bitten Sie ihn um den letzten Bericht.

Ist das Objekt vermietet, kommen die Mietverträge und eine Liste der aktuellen Mieten dazu.

Im Erbfall nennen Sie mir außerdem den Todestag, weil die Erbschaftsteuer auf diesen Tag abstellt (§§ 9 und 11 ErbStG). Welchen Nachweis das Grundbuchamt von Erben verlangt, steht weiter unten.

Wo Sie die Unterlagen in Berlin bekommen

Grundbuchauszug

Zuständig sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten. Sie beantragen den Auszug schriftlich oder vor Ort.

Ein einfacher Ausdruck kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €.

Grundbuchabschrift bei Service Berlin beantragen

Flurkarte

Das Vermessungsamt Ihres Bezirks stellt den Auszug aus der Liegenschaftskarte aus, auch auf Online-Antrag. Er kostet 16 € je Blatt.

Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen

Baulasten

Die Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirks gibt Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Die Bescheinigung, dass keine Baulast besteht, kostet 17 €. Abschriften vorhandener Baulasten kosten 29 € je Grundstück.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Bauakte

Im Bauaktenarchiv des Bezirksamts können Sie die Akte einsehen. Sie brauchen dafür einen aktuellen Grundbuchauszug und Ihren Ausweis. Die Mindestgebühr beträgt 36 €.

Einsicht in die Bauakte beantragen

Erschließungsbeiträge

Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks bescheinigt, ob für Ihr Grundstück noch Beiträge offen sind. Das Bezirksamt Spandau nennt dafür 31 € ohne und 82 € mit Berechnung.

Altlasten

Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks gibt Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster, am schnellsten auf Online-Antrag. Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand.

Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster beantragen

Kostenlos im Netz finden Sie die Bodenrichtwerte beim Gutachterausschuss und die Denkmalliste beim Landesdenkmalamt.

Bodenrichtwerte Berlin öffnen Bodenrichtwert oder nicht?

Wo Sie die Unterlagen in Brandenburg bekommen

Grundbuchauszug

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Den Auszug beantragen Sie schriftlich, die Gebühren sind dieselben wie in Berlin.

Flurkarte

Katasterbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte kostet bis zum Format A3 ab 22 €.

Baulasten

Seit Juli 2016 gibt es in Brandenburg wieder ein Baulastenverzeichnis, das die untere Bauaufsichtsbehörde führt.

Ältere Sicherungen stehen als Dienstbarkeit im Grundbuch. Sehen Sie deshalb hier immer in beides.

Baulastenauskunft der Stadt Potsdam

Bauakte

Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde können Sie die Akte auf schriftlichen Antrag einsehen.

In Potsdam reicht ihr Bestand bis etwa 1950 zurück, ältere Akten liegen bei der Denkmalschutzbehörde.

Akteneinsicht bei der Bauaufsicht Potsdam

Altlasten

Auskunft gibt die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in Potsdam auf schriftlichen Antrag.

Altlastenauskunft der Stadt Potsdam

Die Bodenrichtwerte finden Sie kostenlos in BORIS Brandenburg, die Denkmalliste beim Landesamt für Denkmalpflege.

BORIS Brandenburg öffnen

Welche Nachweise die Ämter verlangen

Einsicht ins Grundbuch erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Als eingetragener Eigentümer bekommen Sie den Auszug ohne weitere Begründung.

Bei Bauakte, Altlasten und Erschließungsbeiträgen verlangen die Ämter, dass Sie Eigentümer sind oder eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers vorlegen.

Als Erbe stehen Sie oft noch nicht im Grundbuch. Für die Umschreibung brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll (§ 35 Grundbuchordnung).

Erbengemeinschaft: Auszahlen, verkaufen oder behalten

Ein handschriftliches Testament allein genügt dem Grundbuchamt dafür nicht.

Was Sie tun, wenn etwas fehlt

Sie müssen nicht alles zusammenhaben, bevor Sie anfragen. Schicken Sie mir, was vorhanden ist, dann sage ich Ihnen, was für Ihren Anlass noch fehlt.

Beantragen Sie Bauakte und Auskünfte früh, denn viele Ämter nennen Bearbeitungszeiten von zwei bis vier Wochen.

Lassen sich die Pläne nicht mehr finden, wird die Fläche neu aufgemessen. Das sollte vor dem Ortstermin feststehen, weil es die Bewertung sonst verzögert.

Der nächste Schritt

Sie wissen nicht, welche Unterlagen bei Ihnen nötig sind?

Schildern Sie mir kurz Ihren Anlass. Ich sage Ihnen, was ich für die Bewertung brauche und was Sie weglassen können.