Unterlagen beim Wohnungskauf
Doreen Wolf hat eine Wohnung gefunden, die ihr zusagt. Die Lage ist okay, der Preis im Budget. Was jetzt? Sie lässt sich die wichtigsten Unterlagen schicken, noch bevor sie besichtigt.
Wir zählen sie nicht nur auf, sondern erklären sie auch: die Teilungserklärung, das Grundbuch und den Grundriss.
Fragen dürfen Sie danach ohne Scheu. Doreen Wolf bekam alles, was sie haben wollte. Ein Makler, der solche Unterlagen nicht herausgibt, „macht ja seinen Job einfach nicht“, sagt Mirko Otto.
Was in den Papieren steht
Die Teilungserklärung legt fest, was Sie wirklich kaufen: welche Räume, welcher Keller, welcher Stellplatz. Stehen im Hof zehn Garagen, können trotzdem alle zur Wohnung Nummer eins gehören.
Im Grundbuch sieht Doreen Wolf in die zweite Abteilung, weil dort ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch stehen kann. „Ich war ja auch auf der Suche nach dem Haken“, sagt sie.
Der Grundriss zeigt, ob die Wohnung praktisch geschnitten ist oder ob ein langer Flur zu einem mickrigen Zimmer führt. Auch das kann einen niedrigen Preis erklären.
Drei Gedanken aus der Folge
Sicherheitscheck. Im Grundbuch erwarten Sie nichts Besonderes, aber Sie müssen es ausschließen. Stehen dort viele Zwangshypotheken, kann die Abwicklung des Kaufs schwierig werden.
Der Makler. Wie der Vertrag mit ihm zustande kommt, erklärt die Folge nach dem Stand von 2017. Geblieben ist der Satz: „Der Makler hängt am Erfolg der Vermittlung.“
Besichtigung. Bei einer vermieteten Wohnung zählt nicht, ob Ihr Schrank hineinpasst. Sie prüfen, ob der Zustand dem Angebot entspricht, und lernen den Mieter kennen.
Mehr zum ersten der drei Papiere lesen Sie im Beitrag Was die Teilungserklärung über den Wert Ihrer Wohnung sagt.