Immobiliengutachten: Kosten, Ablauf, Unterlagen
Häufige Fragen zu Immobiliengutachten
Was kostet ein Gutachten? Welche Unterlagen brauchen Sie? Und erkennen Bank, Gericht oder Finanzamt den Wert an? Hier steht zu jeder Frage eine kurze Antwort.
Was kostet ein Gutachter für Haus oder Wohnung?
Einen Festpreis für alle gibt es nicht, weil jede Immobilie und jede Frage anders ist. Was es bei Ihnen kostet, erfahren Sie, bevor Sie uns beauftragen.
Fragen kostet nichts: Kontaktaufnahme und Erstgespräch sind kostenlos.
Nicht jeder braucht dasselbe
Welches Gutachten brauchen Sie?
Erst mal reden
Sie wissen noch nicht, was Sie brauchen? Das ist völlig in Ordnung.
Im kostenlosen Erstgespräch hören wir zu und sagen Ihnen, was in Ihrer Lage sinnvoll ist.
Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie wir Ihnen helfen sollen.
Dafür müssen Sie noch nichts vorbereiten.
Etwas Schriftliches
Wenn eine Bank, ein Gericht oder das Finanzamt den Wert sehen will, fragen Sie dort vorher nach der verlangten Form.
Ein Verkehrswertgutachten zeigt Schritt für Schritt, wie der Wert zustande kommt, und gilt für ein festes Datum.
Oft bestimmt der Empfänger, wie ausführlich das Gutachten sein muss.
Besonderer Anlass
Bei Verkauf, Kauf, Erbschaft, Trennung oder einer Frage des Finanzamts kommt es jeweils auf andere Angaben an.
Auf den Seiten zu Ihrem Anlass lesen Sie, worauf es dort ankommt.
Bei Erbschaft, Trennung oder Finanzamt entscheidet oft das Datum, auf das der Wert gerechnet wird.
Was Sie mitbringen
Welche Unterlagen helfen?
Was wir brauchen, hängt von Ihrer Frage ab. Zum Anfang muss nichts vollständig sein.
Grundbuchauszug:
Eigentum, Rechte und LastenGrundriss:
Aufteilung und FlächeImmobilienfotos:
Zustand und VeränderungenMietvertrag oder Abrechnung:
Nutzung und laufende ErträgeSchnell nachgelesen
Was möchten Sie wissen?
Wählen Sie ein Thema oder öffnen Sie gleich eine Frage. Wenn Sie mehr wissen möchten, führt der Link unter der Antwort zur ausführlichen Seite.
Kosten und Honorar
Was kostet ein Immobiliengutachten?
Das hängt von Ihrer Immobilie ab: Ein Mietshaus mit vielen Einheiten macht mehr Arbeit als eine Eigentumswohnung.
Auch ein Nießbrauch oder fehlende Unterlagen können den Aufwand erhöhen. Den Preis nennen wir Ihnen, bevor Sie uns beauftragen.
Gibt es bei Ihnen ein Wunschergebnis?
Nein.
Der Wert ergibt sich aus den Daten und Eigenschaften Ihrer Immobilie. Ein Wunschergebnis gibt es bei uns nicht.
Ist die Immobilienbewertung kostenlos oder nur das Erstgespräch?
Kontaktaufnahme, erste Fragen und das Erstgespräch sind kostenlos.
Eine Bewertung oder ein Gutachten ist eine eigene Leistung mit eigenem Honorar. Wie viel, sagen wir Ihnen vor dem Auftrag.
Welches Gutachten brauche ich?
Welches Gutachten brauche ich für meine Frage?
Wenn Sie nur für sich wissen wollen, was Ihre Immobilie wert ist, brauchen Sie oft weniger, als eine Bank, ein Gericht oder das Finanzamt verlangen.
Welche Möglichkeiten es gibt, sehen Sie auf der Seite Immobiliengutachter.
Immobiliengutachter →
Reicht eine mündliche Einschätzung?
Für einen ersten Eindruck genügt oft eine mündliche Einschätzung.
Sie geht über das kostenlose Erstgespräch hinaus und hat deshalb ein eigenes Honorar, das wir Ihnen vorher nennen.
Wenn Sie den Wert jemand anderem vorlegen wollen, fragen Sie vorher, welche schriftliche Form verlangt wird.
Mehr zu Gutachten und Bewertung →
Sind Verkehrswert und Marktwert dasselbe?
Ja, das ist dasselbe: Das Baugesetzbuch verwendet beide Wörter gleichbedeutend (§ 194 BauGB).
Gemeint ist der Preis, den Ihre Immobilie an einem bestimmten Tag (dem Stichtag) am Markt erzielen würde, wenn sich beide Seiten ganz normal verhalten: ohne Zeitdruck und ohne persönliche Verbindung.
Mehr zum Verkehrswertgutachten →
Was sagt mir der Bodenrichtwert über den Wert meiner Immobilie?
Der Bodenrichtwert zeigt, was ein Quadratmeter Boden in Ihrer Gegend durchschnittlich wert ist.
Der Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung hängt aber an mehr als am Boden: Auch Zustand, Rechte und Ausstattung zählen.
Bodenrichtwert in Berlin finden und lesen →
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?
Für die erste private Entscheidung genügt oft eine kompakte Ausarbeitung. Für Gericht oder Finanzamt brauchen Sie ein ausführliches Verkehrswertgutachten.
Der Begriff „Kurzgutachten“ ist nicht einheitlich geregelt. Fragen Sie vor dem Auftrag, was der Empfänger erwartet.
Mehr zum Verkehrswertgutachten →
Was ist der Unterschied zwischen einem Wertgutachten und einem Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten legt Schritt für Schritt offen, wie der Wert für einen bestimmten Tag zustande kommt.
Welche Form Sie brauchen, sagen wir Ihnen im Gespräch, wenn Sie uns schildern, wofür Sie den Wert verwenden.
Mehr zum Verkehrswertgutachten →
Kann ich den Wert rückwirkend bestimmen lassen?
Ja. Wir bewerten Ihre Immobilie auch für einen Tag in der Vergangenheit, zum Beispiel für den Tag, an dem eine Erbschaft eintrat.
Dafür ermitteln wir, wie die Immobilie damals aussah und was damals am Markt gezahlt wurde.
Beispiele für Erbschaft → Trennung →Ablauf und Dauer
Wie lange dauert ein Gutachten?
Rechnen Sie mit etwa einer Woche nach der Besichtigung, sofern alle nötigen Unterlagen vorliegen. Fehlt noch etwas oder wird Ihr Auftrag aufwendiger, sagen wir Ihnen das vorher.
Ablauf und Dauer im Überblick →
Wann meldet sich jemand auf meine Anfrage?
Spätestens am nächsten Werktag hören Sie persönlich von uns.
Direkt Kontakt aufnehmen →
Muss die Immobilie besichtigt werden?
Ja, immer. Für eine Bewertung sehen wir uns die Immobilie vor Ort an, denn Zustand, Ausstattung und Lage lassen sich aus Unterlagen allein nicht beurteilen.
Welche Räume und Teile zugänglich waren, halten wir fest. Kommen wir irgendwo nicht hinein, steht auch das im Gutachten.
Mehr zur Bewertung →
Reicht eine Online-Immobilienbewertung?
Nein. Ein Online-Rechner gibt Ihnen höchstens einen ersten Anhaltspunkt. Er kennt weder den Zustand Ihrer Immobilie noch die Unterlagen und ersetzt deshalb keine Prüfung.
Brauchen Sie eine Zahl, auf die Sie sich verlassen können, sagen wir Ihnen, was dafür nötig ist.
Mehr zu Immobiliengutachten →Unterlagen
Welche Unterlagen brauche ich für ein Gutachten?
Hilfreich sind zum Beispiel ein Grundbuchauszug, Grundrisse, Flächenangaben und Unterlagen zu Nutzung und Modernisierungen.
Was Sie für Ihre Bewertung genau brauchen, sagen wir Ihnen.
Fehlt eine verlässliche Wohnflächenberechnung, erstellt Oliver Preikschat sie als Architekt mit Laseraufmaß. Das kostet extra, erspart Ihnen aber Zeit und Ärger.
Unterlagen für das Gutachten →
Müssen alle Unterlagen schon vorliegen?
Nein. Sie können sich auch melden, wenn noch nicht alles vorliegt.
Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, was für den nächsten Schritt genügt, was noch fehlt und was Sie später nachreichen können.
Kontakt aufnehmen →
Welche Unterlagen sind bei einer Eigentumswohnung wichtig?
Bei einer Eigentumswohnung sind oft auch die Teilungserklärung, der Aufteilungsplan, die Hausgeldabrechnung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen wichtig.
Welche davon bei Ihnen gebraucht werden, sagen wir Ihnen.
Besprechen Sie Ihre Frage mit uns →
Was gilt bei vermieteten Immobilien?
Bei einer vermieteten Immobilie brauchen wir unter anderem die Mietverträge und Angaben zu Ihren Mieteinnahmen.
Wie weit zurück die Unterlagen reichen sollten, sagen wir Ihnen.
Mehr zur Bewertung →Anerkennung und Qualifikation
Erkennt das Finanzamt ein Gutachten an?
Ein geeignetes Gutachten kann nachweisen, dass Ihre Immobilie weniger wert ist, als das Finanzamt angesetzt hat. Im Steuerrecht heißt das „niedrigerer gemeiner Wert“.
Oliver Preikschat ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch EIPOS-CERT zertifiziert. Das ist eine der Gutachteranforderungen, die § 198 Abs. 2 BewG für den Nachweis eines niedrigeren Werts nennt.
Das Finanzamt prüft selbst, ob Ihr Gutachten den niedrigeren Wert belegt. Zusagen, dass es den ermittelten Wert übernimmt, können wir nicht machen.
Rechtsstand: 9. Oktober 2026.
Mehr zu Gutachten für das Finanzamt →
Erkennt ein Gericht mein Gutachten an?
Nicht automatisch. Wenn ein Gericht Beweis erheben will, sucht es seinen Sachverständigen selbst aus (§ 404 ZPO).
Rechtsstand: 9. Oktober 2026.
Mehr zu Gerichtsaufträgen →
Wer darf ein Immobiliengutachten erstellen?
„Sachverständiger“ darf sich jeder nennen, darum zählt der Nachweis. Oliver Preikschat ist Architekt und nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EIPOS-CERT) zertifiziert.
Ihr Sachverständiger für Immobilienbewertung →
Nimmt meine Bank ein Gutachten an?
Fragen Sie das am besten vorher Ihre Bank, denn sie bestimmt, was sie verlangt und wie ein Gutachten beauftragt wird.
Ein Verkehrswertgutachten, das Sie selbst beauftragen, ist für die Bank keine Zusage, es zu verwenden oder Ihre Finanzierung zu bewilligen.
Legt die Bank den Beleihungswert fest, darf eine Pfandbriefbank dafür kein Gutachten zugrunde legen, das Sie selbst beauftragt oder vorgelegt haben (§ 5 BelWertV).
Rechtsstand: 9. Oktober 2026.
Mehr zu Gutachten und Beleihungswerten →
Ist Oliver Preikschat öffentlich bestellt und vereidigt?
Nein. Oliver Preikschat ist nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Er ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch EIPOS-CERT zertifiziert.
Qualifikation und Ansprechpartner →Verkauf, Kauf, Erbe und Trennung
Ist der Verkehrswert der Preis, den ich verlange?
Nein. Der Verkehrswert ist der Wert, den ein Sachverständiger für einen bestimmten Tag ermittelt. Welchen Preis Sie verlangen, entscheiden Sie.
Inserate zeigen verlangte Preise, keine bestätigten Verkäufe.
Mehr zur Preisfindung beim Verkauf →
Wer hilft mir vor einem Kauf?
Wenn Sie vor der Entscheidung wissen möchten, ob Preis, Zustand und Unterlagen stimmen, hilft Ihnen eine Kaufberatung. Wir gehen mit zur Besichtigung und sagen Ihnen offen, was wir sehen.
Ein Gutachten ist nicht in jedem Fall nötig.
Gutachter beim Haus- oder Wohnungskauf →
Welcher Stichtag zählt bei einer Erbschaft?
Stichtag heißt der Tag, auf den der Wert gerechnet wird. Beim Pflichtteil ist das der Todestag, denn es zählt der Wert des Nachlasses zum Erbfall (§ 2311 BGB).
Auch für die Erbschaftsteuer zählt bei einer gewöhnlichen Erbschaft in der Regel der Todestag (§§ 9, 11 ErbStG).
Wenn die Erben das Erbe untereinander aufteilen, kann ein anderer Bewertungstag nötig sein.
Welcher Tag bei Ihnen zählt, besprechen Sie am besten mit Ihrer Anwältin, Ihrem Anwalt oder Ihrer Steuerberatung.
Mehr zu Erbschaft & Nachlass → Finanzamt & Steuer →
Welche Stichtage gelten bei einer Trennung?
Bei der Scheidung zählt für Ihr Vermögen am Ende der Ehe der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde (§ 1384 BGB).
Was Sie während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen haben, wird Ihrem Anfangsvermögen zugerechnet. Dafür zählt grundsätzlich der Tag, an dem Sie es erhalten haben (§§ 1374, 1376 BGB).
Welche Tage bei Ihnen zählen, besprechen Sie am besten mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Rechtsstand: 9. Oktober 2026.
Mehr zur Immobilienbewertung bei Trennung →
Ist ein Wertgutachten auch eine Schadensdiagnose?
Nein. Ein Wertgutachten beschreibt, was den Wert beeinflusst. Eine technische Untersuchung eines Schadens und eine Berechnung der Sanierungskosten ersetzt es nicht.
Mehr zur Kaufberatung und Objektprüfung →
Ihr Ansprechpartner
Oliver Preikschat
Architekt und nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EIPOS-CERT) zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung.
Zum Weiterlesen
Fachbegriffe, einfach erklärt.
ALLE BEITRÄGE ZUM THEMA →Der Anfang ist ein Gespräch
Welche Frage beschäftigt Sie noch?
Sie müssen den Fachbegriff nicht kennen.