Jeder darf sich Sachverständiger nennen
Um es deutlich zu sagen: In Deutschland darf sich jeder Sachverständiger nennen. Wie bei „Unternehmensberater“ oder „Institut“ gibt es keine Voraussetzung, diese Bezeichnung zu führen.
Die Bezeichnung allein sagt Ihnen also nichts. Auch „freier Sachverständiger“ klingt beeindruckend, heißt aber zunächst nur, dass jemand Freiberufler ist.
Sie können trotzdem leicht prüfen, mit wem Sie es zu tun haben, auch ohne selbst vom Fach zu sein.
Mit dem Klick laden Sie das Video von YouTube. Dabei werden Daten an Google übertragen.
Auf welche Ausbildung sich jemand stützt
Hier haben Sie es leicht, denn einen einschlägigen Abschluss nennt jeder gern. Fehlt die Angabe, fragen Sie ruhig nach.
Viele Sachverständige sind Architekten oder Bauingenieure. Das ist eine gute Grundlage für das Bauwerk, die Bewertung fragt aber zusätzlich nach Lage, Markt und Bodenwert.
Daneben gibt es Studiengänge, in denen es allein um die Bewertung von Immobilien geht. Ich selbst habe Wirtschaftsingenieurwesen mit diesem Schwerpunkt studiert.
Öffentliche Bestellung und Zertifizierung
Die öffentliche Bestellung vergeben für unser Fach die Industrie- und Handelskammern. Sachverständige müssen dafür besondere Sachkunde nachweisen und werden vereidigt (§ 36 Gewerbeordnung).
Der Eid verpflichtet dazu, unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu arbeiten.
Daneben gibt es die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Auch sie setzt eine Prüfung voraus.
Dass diese beiden Nachweise Gewicht haben, zeigt der Berliner Gutachterausschuss. Nur mit einem von beiden erhalten Sachverständige dort Vergleichsfälle mit Adresse aus der Kaufpreissammlung.
Ausbildung statt Einbildung
Legen Sie am Ende weniger Wert auf den Titel als auf die Inhalte der Ausbildung, auf die sich jemand stützt. Ein Blick auf die Internetseite sollte dafür ausreichen.
Fragen Sie außerdem, wie der Sachverständige zu seinen Zahlen kommt, denn mit offenen Quellen und offenem Rechenweg wird sein Ergebnis für Sie überprüfbar.
Immobiliengutachter in Berlin und PotsdamErstmals erschienen im April 2014, überarbeitet im Oktober 2026.