Gutachten verstehen

Erbbaurecht: Ein Haus ohne Grundstück bewerten

Beim Erbbaurecht gehört Ihnen das Haus, aber nicht der Boden. Was das für den Wert bedeutet und welche Punkte im Vertrag den Preis bestimmen.

4 Min. Lesezeit · August 2026

Einfamilienhaus aus den 1930er-Jahren mit rotem Ziegeldach hinter einem Holzzaun mit offenem Gartentor, daneben ein alter Obstbaum.

Was Ihnen gehört und was nicht

Ein Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Sie können dieses Recht verkaufen und vererben (§ 1 Erbbaurechtsgesetz).

Das Haus gilt rechtlich als Bestandteil des Erbbaurechts und nicht des Grundstücks. Es gehört also Ihnen, solange das Recht besteht (§ 12).

Für die Nutzung des Bodens zahlen Sie dem Grundstückseigentümer ein laufendes Entgelt, den Erbbauzins.

Das Erbbaurecht hat ein eigenes Grundbuchblatt, das Erbbaugrundbuch. Es wird in vielem wie ein Grundstück behandelt, deshalb können Sie es auch mit einer Grundschuld belasten.

Welche Punkte im Vertrag den Wert bestimmen

Zwei gleiche Häuser in derselben Straße können als Erbbaurecht sehr unterschiedlich viel wert sein, weil ihre Verträge verschieden sind. Diese Punkte sehe ich mir zuerst an:

Restlaufzeit

Je kürzer das Recht noch läuft, desto weniger zahlt ein Käufer. Auch die Regeln für den Beleihungswert verlangen, die Restlaufzeit zu berücksichtigen (§ 21 BelWertV).

Erbbauzins

Ein alter Vertrag mit niedrigem Zins erhöht den Wert des Rechts. Ein hoher Zins mindert ihn, weil ein Käufer ihn weiterzahlen muss.

Anpassung

Enthält der Vertrag eine Anpassungsklausel, darf der Zins steigen. Bei Wohnhäusern setzt das Gesetz Grenzen: Eine Erhöhung ist frühestens alle drei Jahre möglich (§ 9a).

Zustimmung

Ist es so vereinbart, brauchen Sie für den Verkauf und für eine Grundschuld die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ohne sie ist das Geschäft unwirksam (§§ 5 und 6).

Vertragsende

Läuft das Recht aus, fällt das Haus an den Grundstückseigentümer. Er schuldet Ihnen dafür eine Entschädigung.

Der Vertrag kann ihre Höhe regeln und sie in bestimmten Fällen ausschließen. Für besonders geschützte Erbbaurechte setzt das Gesetz Grenzen (§ 27).

Heimfall

Bei bestimmten Vertragsverstößen kann der Eigentümer das Recht vorzeitig zurückverlangen. Wegen Zahlungsverzugs geht das erst ab einem Rückstand von zwei Jahresbeträgen (§ 9).

Wie aus dem Vertrag ein Wert wird

Die Immobilienwertermittlungsverordnung beschreibt dafür einen Rechenweg, den finanzmathematischen Wert des Erbbaurechts (§ 50 ImmoWertV). Er besteht aus zwei Teilen.

Gebäudeanteil

Zuerst wird das Haus so bewertet, als gehörte Ihnen auch der Boden. Von diesem Wert wird der Bodenwert abgezogen.

Zinsvorteil

Dann wird verglichen, welcher Erbbauzins heute angemessen wäre und welchen Sie tatsächlich zahlen. Die Differenz wird über die Restlaufzeit in einen heutigen Betrag umgerechnet.

Zahlen Sie weniger als heute angemessen wäre, erhöht der zweite Teil den Wert. Zahlen Sie mehr, wird er negativ und mindert ihn.

Was ein Bodenrichtwert über den Bodenwert eines Grundstücks aussagt, steht in einem eigenen Beitrag:

Bodenrichtwert oder nicht?

Dieses Ergebnis ist noch nicht der Verkehrswert. Im letzten Schritt wird es anhand von Vergleichsdaten und der Besonderheiten des einzelnen Rechts an den Markt angepasst (§ 49 ImmoWertV).

Steht das Haus voraussichtlich länger, als der Vertrag läuft, und wird dieser Rest am Ende nicht entschädigt, dann wird er ebenfalls abgezogen.

Was in Berlin dazukommt

Erbbaurechte sind in Berlin ein kleiner Markt. Für 2025 zählt der Immobilienmarktbericht 2025/2026 dort 55 Verkäufe von Erbbaurechten und 18 neu bestellte Rechte (Kapitel 6.3.4).

Faktoren für die Marktanpassung enthält der Immobilienmarktbericht 2025/2026 nicht. Ich leite sie deshalb aus einzelnen Kauffällen ab und begründe sie im Gutachten.

Das Land Berlin vergibt eigene Grundstücke grundsätzlich im Erbbaurecht, so der Senat im September 2024. Für Eigenheime nennt die Finanzverwaltung als Standard bis zu 75 Jahre Laufzeit.

Diese Vorgaben gelten nur für neue Verträge mit dem Land. Bei jedem anderen Erbbaurecht zählt allein, was in Ihrem Vertrag steht.

Was Sie vor Kauf oder Verkauf wissen müssen

Wenn Sie ein Erbbaurecht kaufen, verkaufen oder erben, brauchen Sie zuerst den vollständigen Erbbaurechtsvertrag mit allen Nachträgen. Darin suchen Sie die Antworten auf vier Fragen:

Laufzeit

Wie viele Jahre läuft das Recht noch, und haben Sie ein Vorrecht auf Erneuerung?

Zins

Wie hoch ist der Erbbauzins heute, wann wurde er zuletzt erhöht und nach welcher Regel darf er steigen?

Entschädigung

Was erhalten Sie für das Haus, wenn der Vertrag endet?

Zustimmung

Muss der Grundstückseigentümer dem Verkauf und der Finanzierung zustimmen?

Auch beim Kauf eines Erbbaurechts fällt Grunderwerbsteuer an, denn das Gesetz stellt Erbbaurechte den Grundstücken gleich (§ 2 Grunderwerbsteuergesetz).

Wenn Sie finanzieren, sprechen Sie früh mit Ihrer Bank über die Restlaufzeit, weil sie davon abhängig macht, wie hoch sie das Erbbaurecht beleiht.

Die Bank rechnet dabei mit dem Beleihungswert und nicht mit dem Verkehrswert. Den Unterschied erklärt ein eigener Beitrag:

Warum eine Immobilie mehrere Werte hat

Der nächste Schritt

Sie kaufen, verkaufen oder erben ein Erbbaurecht?

Ich sehe mir Ihren Vertrag an und sage Ihnen, welche Punkte den Wert bestimmen und welches Gutachten Sie brauchen.