Wann sollten Sie vor dem Hauskauf einen Gutachter ansprechen?
Kommt ein Haus oder eine Wohnung ernsthaft infrage, sammeln Sie Ihre offenen Fragen zu Preis, Substanz und Nutzung. Danach richtet sich die Prüfung.
Schon das Exposé und die vorhandenen Unterlagen helfen beim ersten Gespräch. Sie zeigen, was Sie vor der Besichtigung noch erfragen sollten.
Suchen Sie bei Fläche, Grundriss und Modernisierungsnachweisen nach Widersprüchen. Fragen Sie auch, ob der angebotene Wohnraum in den Unterlagen genauso beschrieben ist.
So können Sie vor der Besichtigung fehlende Nachweise anfordern und absprechen, welche Bereiche beim Termin zugänglich sein sollen.
Sprechen Sie Termin und Zugang mit dem Verkäufer ab, damit auch Dachraum, Keller und die technischen Bereiche, auf die es Ihnen ankommt, besichtigt werden können.
Unterlagen für ein Gutachten: Wo Sie fehlende Angaben findenPrüft ein Gutachter beim Hauskauf Preis und Bausubstanz?
Wertermittlung und Untersuchung von Bauschäden haben unterschiedliche Schwerpunkte. Sagen Sie deshalb bei der Beauftragung genau, was Sie wissen wollen.
Bei der Preisfrage geht es um Markt, Lage, Zustand, Nutzung und Rechte. Eine Frage zur Bausubstanz kann dagegen eine technische Fachprüfung erfordern.
Sehen Sie einen Riss, lassen Sie Ursache und mögliche Folgen fachlich untersuchen. Wie genau und wie weit, besprechen Sie gesondert.
Besprechen Sie, ob Messungen oder Bauteilöffnungen nötig sind, damit Ihre Frage wirklich beantwortet wird.
Bei einem reinen Sichttermin bleiben verdeckte Bauteile weitgehend verborgen, und mit ihnen mögliche Schäden, solange nichts weiter untersucht wird.
Lassen Sie festhalten, welche Bereiche untersucht wurden und welche Angaben nur aus Unterlagen stammen. So wissen Sie bei jeder Aussage, worauf sie beruht.
Dann sehen Sie, was schon feststeht und welche Fachfragen Sie vor der Kaufentscheidung noch gezielt untersuchen lassen sollten.
Wann hilft ein Gutachter bei Zweifeln am Kaufpreis?
Kommt Ihnen der verlangte Preis hoch oder auffallend niedrig vor, brauchen Sie Vergleichsdaten, die zum Teilmarkt und zum Zeitpunkt der Bewertung passen.
Ähnliche Lage und Fotos geben erste Hinweise. Ob ein Vergleich wirklich taugt, entscheiden Zustand, Nutzung und Rechte.
Unterschiede, die den Wert beeinflussen, werden berücksichtigt. So wird eine Wohnung mit anderer Nutzung oder Belastung in der Preisfrage richtig bewertet.
Nennen Sie den verlangten Preis und sagen Sie, woran Sie zweifeln. Dann zeigt sich, ob die Marktlage oder zum Beispiel ein fehlender Flächennachweis untersucht werden muss.
Das Ergebnis erklärt die verwendeten Daten und den Einfluss der Objektmerkmale. So sehen Sie, wie der Wert hergeleitet wurde.
Das hilft Ihnen bei der Kaufentscheidung und bei Gesprächen über das Angebot. Ob der Verkäufer seinen Preis ändert, bleibt Verhandlungssache.
Der verlangte Preis ist kein Kaufpreis: Was Sie vergleichen könnenWas prüft ein Gutachter beim Kauf einer vermieteten Wohnung?
Bei einer vermieteten Wohnung gehören Mietvertrag und Erträge zusammen, denn wirtschaftlich zählen die Bedingungen, unter denen sie genutzt wird.
Im Ertragswertverfahren zählen die Erträge, die am Markt üblicherweise zu erzielen sind. Die tatsächliche Miete wird angesetzt, wenn sie dem entspricht.
Lassen Sie sich erklären, mit welcher Miete gerechnet wird und worauf das beruht. Dann können Sie Mietvertrag und erwartete Erträge richtig einschätzen.
Bitten Sie den Verkäufer um Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Beschlüsse, damit sich auch die Eigentümergemeinschaft beurteilen lässt.
Schauen Sie auf die Rücklage und auf bekannte Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, denn Arbeiten an Dach oder Fassade betreffen auch Ihr Geld.
Fragen Sie nach, welche Arbeiten schon beschlossen sind und wie sie bezahlt werden sollen. So unterscheiden Sie eine feste Verpflichtung von einer bloßen Planung.
Bei einer vermieteten Wohnung werden deshalb Objekt, Erträge und Gemeinschaft zusammen betrachtet. Erst dann sehen Sie, worauf Sie sich wirtschaftlich einlassen.
Welche Miete im Gutachten zähltWie beauftragen Sie einen Gutachter für den Immobilienkauf?
Beschreiben Sie Objekt, Kaufabsicht und Ihre offene Frage. Daran richten sich Unterlagenprüfung und Besichtigung aus.
Überlegen Sie, in welcher Form Sie das Ergebnis haben möchten: Eine mündliche Einschätzung und ein schriftliches Gutachten unterscheiden sich in Aufwand und Dokumentation.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Bewertung Ihnen bei der Entscheidung wirklich hilft und welche weiteren Fachfragen gesondert geprüft werden sollten.
Umfang und Honorar nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Sie wissen dann, was untersucht wird und was Sie am Ende in der Hand haben.
Ihre wichtigste offene Frage und die vorhandenen Unterlagen sind unser Ausgangspunkt. Daraus entwickeln wir mit Ihnen den Auftrag.
Immobilienkauf: Ihre Kaufentscheidung mit uns vorbereiten